Bei der Hausrat-Elementarversicherung von andsafe greift der Schutz für Elementarschäden erst 14 Tage nach Antragstellung – diese Wartezeit gilt zum Start des Vertrags. Wer das Risiko im selben Umfang schon zuvor versichert hatte und den neuen Vertrag lückenlos an die Vorversicherung anschließt, muss diese 14 Tage nicht abwarten.
Für Elementarschäden besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung.
Die Wartezeit entfällt, wenn das Risiko im selben Umfang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wurde.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Elementarversicherung neu abschließt, ist für Elementarschäden nicht sofort geschützt: Der Schutz beginnt erst 14 Tage nach Antragstellung. Diese Wartezeit gilt jedoch nicht, wenn das gleiche Risiko im gleichen Umfang schon vorher versichert war und der neue Vertrag ohne Lücke direkt an den vorherigen anschließt.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich für Elementarschäden versichert?
Der Versicherungsschutz für Elementarschäden beginnt erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung.
Kann die 14-tägige Wartezeit auch entfallen?
Ja. Die Wartezeit entfällt, wenn das Risiko im selben Umfang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung übernommen wurde.
Gilt der Schutz auch für Schäden, die kurz nach Antragstellung entstehen?
Nein. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Antragstellung besteht für Elementarschäden noch kein Versicherungsschutz, es sei denn, die Wartezeit entfällt aufgrund einer lückenlos anschließenden Vorversicherung im selben Umfang.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024