Wird Ihre andsafe Hausratversicherung von einem bevollmächtigten Versicherungsmakler vermittelt und betreut, entfällt die sonst geltende Vereinbarung zur Verwaltung des Vertrags im Kundenportal. Teilt der Makler mit, dass keine Verwaltung im Kundenportal gewünscht ist, läuft der gesamte Schriftverkehr über ihn – und an ihn übermittelte Unterlagen gelten als Ihnen zugestellt. Endet die Betreuung durch den Makler, müssen Sie das unverzüglich mitteilen, und die ursprünglichen Regelungen gelten erneut.
Die Vereinbarung aus den ersten beiden Absätzen von Ziffer 10 gilt nicht, wenn der Vertrag von einem Versicherungsmakler vermittelt und betreut wird, den Sie hierzu bevollmächtigt haben.
Teilt uns der Versicherungsmakler mit, dass eine Verwaltung des Versicherungsvertrages im Kundenportal nicht gewünscht ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass sämtlicher Schriftverkehr sowie die Übermittlung von Dokumenten und Willenserklärungen über den von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsmakler erfolgt.
Vertragsinformationen, Vertragsklärungen oder sonstiger Schriftverkehr, die an den von Ihnen beauftragten Versicherungsmakler übermittelt werden, gelten als Ihnen zugestellt.
Es steht Ihnen frei, die Registrierung im Kundenportal zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Sollte die Betreuung durch einen Versicherungsmakler aufgelöst werden, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall würden die Regelungen aus den ersten beiden Absätzen von Ziffer 10 erneut verpflichtend für Sie gelten.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Vertrag von einem von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsmakler vermittelt und betreut, gelten die sonst üblichen Regeln zur Kundenportal-Verwaltung nicht. Wünscht der Makler keine Verwaltung im Kundenportal, läuft der gesamte Schriftverkehr über ihn; was ihm übermittelt wird, gilt als Ihnen zugestellt. Sie können sich später noch im Kundenportal registrieren. Endet die Betreuung durch den Makler, müssen Sie das dem Versicherer unverzüglich mitteilen – dann gelten die ursprünglichen Regelungen wieder.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich meinen Vertrag von einem Versicherungsmakler betreuen lasse?
Dann gilt die Vereinbarung aus den ersten beiden Absätzen von Ziffer 10 nicht. Der Makler muss von Ihnen zur Vermittlung und Betreuung bevollmächtigt sein.
Wie läuft die Kommunikation, wenn der Makler keine Verwaltung im Kundenportal wünscht?
Dann erfolgt sämtlicher Schriftverkehr sowie die Übermittlung von Dokumenten und Willenserklärungen über den von Ihnen bevollmächtigten Versicherungsmakler. An ihn übermittelte Vertragsinformationen und sonstiger Schriftverkehr gelten als Ihnen zugestellt.
Kann ich mich trotzdem noch im Kundenportal registrieren?
Ja, es steht Ihnen frei, die Registrierung im Kundenportal zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.
Was muss ich tun, wenn die Betreuung durch den Makler endet?
Sie sind verpflichtet, dem Versicherer die Auflösung der Betreuung unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall gelten die Regelungen aus den ersten beiden Absätzen von Ziffer 10 wieder verpflichtend für Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024