Bei der andsafe Hausratversicherung zählen auch Anbaumöbel und Anbauküchen zum versicherten Hausrat, sofern sie serienmäßig gefertigt und nur mit geringem Einbauaufwand an die versicherten Wohnräume angepasst wurden. Damit ist klargestellt, dass solche Einbauten nicht als Gebäudebestandteil, sondern als Hausrat gelten.
Serienmäßig angefertigte Einbauten für die versicherten Wohnräume gelten als sogenannte Anbaumöbel bzw. Anbauküchen, wenn sie lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Verhältnisse des versicherten Gebäudes angepasst wurden.
Auch solche Anbaumöbel bzw. Anbauküchen gehören zum Hausrat.
Was bedeutet das konkret?
Küchen und Möbel, die in Serie hergestellt und nur mit wenig Aufwand an die Räume angepasst wurden, zählen zum versicherten Hausrat. Entscheidend sind die serienmäßige Anfertigung und der geringe Einbauaufwand.
Häufige Fragen
Sind Anbauküchen über die Hausratversicherung mitversichert?
Ja, Anbaumöbel und Anbauküchen gehören zum Hausrat, wenn sie serienmäßig angefertigt und nur mit geringem Einbauaufwand an die versicherten Wohnräume angepasst wurden.
Was macht ein Möbelstück zu einem Anbaumöbel im Sinne dieser Bedingung?
Es muss serienmäßig für die versicherten Wohnräume angefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Verhältnisse des versicherten Gebäudes angepasst worden sein.
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