Bei der Hausratversicherung von andsafe zählen Einbaumöbel, Einbauküchen und andere fest ins Gebäude eingefügte Sachen dann zum versicherten Hausrat, wenn Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer diese Sachen auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und zusätzlich nach Vereinbarung mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko dafür tragen.
Zum Hausrat gehören auch alle in das Gebäude eingefügten Sachen, insbesondere Einbaumöbel und Einbauküchen. Voraussetzung ist, dass die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie haben die Sachen als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
- Sie tragen für die Sachen nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko (Gefahrtragung).
Was bedeutet das konkret?
Fest ins Gebäude eingebaute Sachen wie Einbaumöbel oder eine Einbauküche können ebenfalls zum versicherten Hausrat gehören. Das gilt allerdings nur, wenn Sie diese Sachen als Mieter oder Wohnungseigentümer selbst bezahlt oder übernommen haben. Zusätzlich müssen Sie nach Absprache mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko für diese Sachen tragen.
Häufige Fragen
Sind Einbauküchen und Einbaumöbel über die Hausratversicherung mitversichert?
Ja, in das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn beide genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Bedingungen müssen für den Versicherungsschutz von Einbauten erfüllt sein?
Sie müssen die Sachen als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen haben und nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko dafür tragen (Gefahrtragung).
Gilt der Schutz auch, wenn ich die Einbauten vom Vormieter übernommen habe?
Ja, es reicht aus, dass Sie die Sachen als Mieter oder Wohnungseigentümer auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben – zusätzlich müssen Sie das Risiko dafür tragen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024