Wer bei der andsafe Hausratversicherung einen Vertrag in eigenem Namen zugunsten einer anderen Person abschließt, versichert deren Interessen – die Rechte aus dem Vertrag stehen dabei allein dem Versicherungsnehmer zu, selbst wenn die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt. Vor einer Entschädigung kann der Nachweis der Zustimmung verlangt werden, und bei rechtlich bedeutsamen Fragen zählen auch Kenntnis und Verhalten der versicherten Person.
Sie können diesen Versicherungsvertrag auch in eigenem Namen zugunsten einer anderen Person schließen, indem Sie deren Interessen versichern. In diesem Fall stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu, nicht der versicherten Person. Das gilt auch dann, wenn die versicherte Person den Versicherungsschein besitzt.
Bevor wir Sie entschädigen, können wir den Nachweis verlangen, dass die versicherte Person ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Umgekehrt braucht die versicherte Person Ihre Zustimmung, um eine Entschädigung von uns verlangen zu können.
Kenntnis und Verhalten
Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten als Versicherungsnehmer:in von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie uns nicht darüber informiert haben, dass Sie den Vertrag geschlossen haben, ohne von der versicherten Person dazu beauftragt worden zu sein.
Auf die Kenntnis der versicherten Person kommt es dagegen nicht an, wenn der Vertrag entweder ohne ihr Wissen abgeschlossen worden ist oder es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Soweit der Vertrag sowohl Ihre Interessen als auch die Interessen der versicherten Person umfasst, müssen Sie sich für Ihr Interesse das Verhalten und die Kenntnis der versicherten Person nur zurechnen lassen, wenn diese Ihr:e Repräsentant:in ist. Das setzt voraus, dass die Person befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln, und damit Ihre „Risikoverwaltung“ übernimmt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Versicherung für eine andere Person abschließen, versichern Sie deren Interessen, bleiben aber selbst Inhaber aller Rechte aus dem Vertrag. Für eine Auszahlung kann die Zustimmung der versicherten Person nachgewiesen werden müssen, und diese wiederum benötigt Ihre Zustimmung, um selbst eine Entschädigung zu fordern. Bei rechtlich wichtigen Fragen können auch Kenntnis und Verhalten der versicherten Person eine Rolle spielen – besonders dann, wenn sie als Repräsentant:in für Sie handelt.
Häufige Fragen
Wem stehen die Rechte aus dem Vertrag zu, wenn ich für eine andere Person versichere?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen nur Ihnen als Versicherungsnehmer:in zu, nicht der versicherten Person – auch dann nicht, wenn diese den Versicherungsschein besitzt.
Kann die versicherte Person selbst eine Entschädigung verlangen?
Die versicherte Person braucht dafür Ihre Zustimmung. Umgekehrt kann der Versicherer vor einer Zahlung an Sie den Nachweis verlangen, dass die versicherte Person ihre Zustimmung erteilt hat.
Wann zählt das Verhalten der versicherten Person auch für mich?
Wenn der Vertrag auch Ihre eigenen Interessen umfasst, müssen Sie sich das Verhalten und die Kenntnis der versicherten Person nur zurechnen lassen, wenn diese Ihr:e Repräsentant:in ist, also selbstständig in nicht ganz unbedeutendem Umfang für Sie handelt und Ihre Risikoverwaltung übernimmt.
Wann kommt es nicht auf die Kenntnis der versicherten Person an?
Ihre Kenntnis spielt keine Rolle, wenn der Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen wurde oder es ihr nicht möglich oder zumutbar war, Sie rechtzeitig zu benachrichtigen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024