Wann die andsafe Hausratversicherung eine Entschädigung auszahlt, hängt davon ab, dass der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach abschließend festgestellt ist. Einen Monat nach der Schadensmeldung können Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlich mindestens fälligen Betrags verlangen. Zudem werden Entschädigungen unter bestimmten Bedingungen verzinst, Fristen können gehemmt und Zahlungen unter Umständen aufgeschoben werden.
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach abschließend festgestellt hat. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie denjenigen Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine darüberhinausgehende Verpflichtung besteht:
- Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadensmeldung zu verzinsen, es sei denn, sie wurde innerhalb eines Monats geleistet.
- Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, mindestens aber bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für Fälligkeit und Verzinsung ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem der Versicherer die Entschädigung aufgrund Ihres Verschuldens nicht ermitteln und/oder zahlen kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie läuft.
Gleiches gilt, wenn das Verfahren nicht gegen Sie geführt wird, sondern gegen eine Person, die befugt ist, selbstständig in einem nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu handeln, und damit Ihre „Risikoverwaltung" übernimmt (Repräsentant:in).
Was bedeutet das konkret?
Ausgezahlt wird die Entschädigung erst, wenn der Anspruch nach Grund und Höhe endgültig geklärt ist. Schon einen Monat nach der Schadensmeldung dürfen Sie aber eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, fallen Zinsen an, die zwischen 4 % und 6 % pro Jahr liegen. Zeiten, in denen die Bearbeitung durch Ihr eigenes Verschulden verzögert wird, zählen bei den Fristen nicht mit, und die Zahlung kann bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder bei laufenden Verfahren aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Ab wann kann ich eine Abschlagszahlung verlangen?
Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Wie hoch sind die Zinsen auf die Entschädigung?
Der Zinssatz liegt einen Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, mindestens jedoch bei 4 % und höchstens bei 6 % pro Jahr. Verzinst wird ab dem Tag der Schadensmeldung, es sei denn, die Zahlung erfolgt innerhalb eines Monats.
Wann darf der Versicherer die Zahlung aufschieben?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder aus Anlass des Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder gegen Ihre Repräsentant:in läuft.
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