Bei zerstörten oder abhandengekommenen Hausratgegenständen erstattet andsafe in der Hausratversicherung den Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten samt verbleibender Wertminderung. Der Verkaufspreis von Resten wird angerechnet, eine vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst, und die Gesamtentschädigung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt.
Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen ersetzen wir den Versicherungswert, der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gegeben ist. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen zahlen wir die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erforderlichen Reparaturkosten. Zusätzlich ersetzen wir eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Auch hier wird der erzielbare Verkaufspreis von Resten bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), ersetzen wir den Betrag, der dem Minderwert entspricht. Voraussetzung ist, dass Ihnen eine Nutzung der Sache ohne Reparatur zumutbar ist.
Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung, den Sie bei einem Versicherungsfall selbst tragen müssen. Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, haben wir vertraglich mit Ihnen vereinbart.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist und der oder die Versicherungsnehmer:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn Sie nachweisen können, dass diese tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Schadensabwendungs- und Schadensminderungskosten, die auf unsere Weisung hin entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, ersetzen wir versicherte Kosten auch darüber hinaus, und zwar bis zu einer Höhe von 10 % der Versicherungssumme.
Versicherungssumme als Obergrenze
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist pro Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Hausrat zerstört oder gestohlen, erhalten Sie den Versicherungswert erstattet; bei Beschädigung werden die Reparaturkosten und eine bleibende Wertminderung gezahlt, jedoch höchstens der Versicherungswert. Reste werden mit ihrem Verkaufspreis angerechnet, und einen vertraglich vereinbarten Anteil (Selbstbeteiligung) tragen Sie selbst. Kosten werden gegen Nachweis erstattet, und die gesamte Entschädigung ist auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Was bekomme ich erstattet, wenn ein Gegenstand komplett zerstört oder gestohlen wurde?
Ersetzt wird der Versicherungswert, der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gegeben ist. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird dabei angerechnet.
Wie wird ein beschädigter Gegenstand ersetzt?
Es werden die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erforderlichen Reparaturkosten gezahlt, dazu eine durch die Reparatur nicht ausgeglichene Wertminderung. Ersetzt wird höchstens der Versicherungswert, und der Verkaufspreis von Resten wird angerechnet.
Wird die Umsatzsteuer immer erstattet?
Nein. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist und der oder die Versicherungsnehmer:in nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Gibt es eine Obergrenze für die Entschädigung?
Ja. Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist pro Versicherungsfall auf die geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024