Bei der Hausratversicherung von andsafe ist der Versicherungswert der Neuwert, also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen – Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Die Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss vereinbart, um einen Vorsorgebetrag von 20 % erhöht und kann jährlich an den Preisindex angepasst werden; nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
Sind Sachen zu ihrem ursprünglichen Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den Sie bei einem Verkauf der Sache erzielen würden.
Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme vereinbaren wir bei Vertragsabschluss mit Ihnen. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen und wird um einen Vorsorgebetrag von 20 % erhöht.
Unabhängig von einer Anpassung nach der Regelung zur Anpassung der Versicherungssumme können Sie jederzeit eine Anpassung der Versicherungssumme an den tatsächlichen Versicherungswert verlangen. Wirksam wird die Anpassung, sobald wir ihr zustimmen. Der Beitrag wird entsprechend den Tarifbestimmungen an die neue Versicherungssumme angepasst.
Anpassung der Versicherungssumme und des Beitrags
Wir sind berechtigt, Ihre Versicherungssumme alle zwölf Monate entsprechend dem Preisindex für Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise in der Wohnung gelagerten Güter aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zu erhöhen oder zu senken. Maßgeblich ist jeweils der letzte vor der Berechnung der Summenanpassung vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index im Vergleich zum Vorjahreswert. Die neue Versicherungssumme wird auf volle hundert Euro aufgerundet und der Beitrag sodann aus der neuen Versicherungssumme berechnet. Spätestens einen Monat vor der Anpassung informieren wir Sie über die neue Versicherungssumme und den neuen Beitrag. Die Anpassung wird nicht durchgeführt, wenn Sie ihr innerhalb eines Monats in Textform (z. B. per E-Mail) widersprechen.
Verlängert sich der Versicherungsvertrag, sind wir berechtigt, die Tarifbeiträge je Versicherungsart zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlängerungszeitraums zu ändern. Dabei dürfen wir die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berücksichtigen.
Die Beitragsanpassung erfolgt entsprechend der bisherigen und der erwarteten zukünftigen Entwicklung des Schadensbedarfs unter Berücksichtigung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Dabei dürfen wir diejenigen Versicherungsverträge zusammenfassen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen. Soweit wir von einer Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen, können wir entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils vortragen und bei einer späteren Neufestsetzung des Beitrags berücksichtigen.
Die Regelungen gelten zusätzlich bzw. unabhängig von individuell vereinbarten Zu- und Abschlägen sowie generellen tariflichen Regelungen.
Ihr Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung
Erhöhen wir die bisherigen Beiträge für den vorliegenden Vertrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen – mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll. Auf das Kündigungsrecht müssen wir Sie in der Mitteilung hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist in der Regel der Neuwert, also das Geld, das nötig wäre, um Sachen gleicher Art und Güte neuwertig wiederzubeschaffen. Bei Kunst und Antiquitäten zählt die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen, bei nicht mehr verwendbaren Sachen der Verkaufs- bzw. gemeine Wert. Die Versicherungssumme wird beim Abschluss vereinbart und um 20 % Vorsorgebetrag erhöht; sie kann jährlich anhand eines Preisindex angepasst werden. Steigt der Beitrag, ohne dass der Schutz entsprechend wächst, dürfen Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
Häufige Fragen
Nach welchem Wert wird meine Entschädigung berechnet?
Grundlage ist der Versicherungswert, und das ist grundsätzlich der Neuwert – also der Betrag, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Bei Kunst und Antiquitäten zählt die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen, bei nicht mehr im Haushalt verwendbaren Sachen der gemeine Wert (Verkaufswert).
Warum ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert?
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen und wird zusätzlich um einen Vorsorgebetrag von 20 % erhöht.
Kann sich meine Versicherungssumme automatisch ändern?
Ja. Der Versicherer darf sie alle zwölf Monate anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) erhöhen oder senken, auf volle hundert Euro aufrunden und den Beitrag daraus berechnen. Sie werden spätestens einen Monat vorher informiert und können innerhalb eines Monats in Textform widersprechen.
Darf ich kündigen, wenn der Beitrag erhöht wird?
Ja. Wird der Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen – sofort oder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet dieses Kündigungsrecht jedoch nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024