Bei der andsafe Hausratversicherung zählen auch Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und über 100 Jahre alte Antiquitäten zum versicherten Hausrat, solange sie sich im Versicherungsort befinden. Wie hoch die Entschädigung im Schadenfall ausfällt, hängt entscheidend davon ab, ob die Wertsachen in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt wurden oder frei zugänglich waren – dafür gelten unterschiedliche Höchstgrenzen pro Versicherungsfall.
Zum Hausrat gehören auch Wertsachen, die sich im Versicherungsort befinden.
Folgende Wertsachen sind versicherte Sachen:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Wertpapiere (z. B. Sparbücher) und sonstige Urkunden
- Schmuck, Armbanduhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen (mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt), Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbeln
Wurden versicherte Wertsachen beschädigt, vernichtet oder entwendet, hängt die Höhe der Entschädigung davon ab, ob die Sachen in einem verschlossenen Wertschutzschrank sicher aufbewahrt wurden oder nicht.
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind. Freistehende Wertschutzschränke müssen mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die im Schrank aufbewahrten Wertsachen als nicht ausreichend gesichert.
Bei Wertsachen in Wertschutzschränken ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf 50 % der Versicherungssumme begrenzt. Für Bargeld gilt eine gesonderte Entschädigungsgrenze von 2.000 Euro pro Versicherungsfall.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten pro Versicherungsfall folgende Entschädigungsgrenzen:
- 1.000 Euro für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt
- 5.000 Euro insgesamt für Wertpapiere (z. B. Sparbücher) und sonstige Urkunden
- 25.000 Euro insgesamt für Antiquitäten, Schmuck, Armbanduhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Pelze, Kunstgegenstände und alte Antiquitäten sind Teil des versicherten Hausrats. Wie viel im Schadenfall erstattet wird, richtet sich danach, ob die Sachen in einem verschlossenen, anerkannten Wertschutzschrank lagen oder nicht. Für einen Wertschutzschrank gelten bestimmte Anforderungen an Anerkennung, Gewicht und Verankerung. Je nach Aufbewahrung und Art der Wertsache greifen unterschiedliche Höchstgrenzen pro Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Welche Dinge zählen im Hausrat als Wertsachen?
Als Wertsachen gelten unter anderem Bargeld und auf Karten geladene Geldbeträge, Wertpapiere und Urkunden, Schmuck, Armbanduhren, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin, außerdem Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände sowie über 100 Jahre alte Antiquitäten (außer Möbeln).
Wovon hängt die Höhe der Entschädigung bei Wertsachen ab?
Sie hängt davon ab, ob die Wertsachen in einem verschlossenen Wertschutzschrank sicher aufbewahrt wurden oder nicht. Für beide Fälle gelten unterschiedliche Entschädigungsgrenzen pro Versicherungsfall.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sein. Freistehende Schränke müssen mindestens 200 kg wiegen; bei geringerem Gewicht müssen sie nach Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein. Sonst gelten die Wertsachen als nicht ausreichend gesichert.
Wie hoch wird Bargeld ersetzt?
Für Bargeld im Wertschutzschrank gilt eine gesonderte Grenze von 2.000 Euro pro Versicherungsfall. Außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks liegt die Grenze für Bargeld und geladene Geldbeträge bei 1.000 Euro pro Versicherungsfall.
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