Bei der andsafe Hausratversicherung dürfen personenbezogene Daten auch bei Dritten und öffentlichen Stellen erhoben werden, wenn dies der Wahrung berechtigter Interessen dient – etwa für die Risikoprüfung, das Forderungsmanagement, die Einhaltung von Finanzsanktions- und Embargobestimmungen sowie die Adressprüfung.
Zur Wahrung berechtigter Interessen erhebt der Versicherer personenbezogene Daten auch bei Dritten. Dazu zählen ebenfalls öffentliche Stellen.
Diese Datenerhebung erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Risikoprüfung
- Forderungsmanagement
- Einhaltung von Finanzsanktions- bzw. Embargobestimmungen
- Adressprüfung
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann Informationen über Sie nicht nur bei Ihnen selbst, sondern auch bei anderen Dritten und bei öffentlichen Stellen einholen. Das geschieht, um berechtigte Interessen zu wahren – etwa um Risiken zu prüfen, offene Forderungen zu bearbeiten, gesetzliche Vorgaben zu Finanzsanktionen und Embargos einzuhalten und Adressen zu überprüfen.
Häufige Fragen
Bei wem darf der Versicherer meine Daten erheben?
Der Versicherer erhebt personenbezogene Daten auch bei Dritten, wozu ausdrücklich auch öffentliche Stellen gehören.
Zu welchen Zwecken werden diese Daten erhoben?
Die Erhebung dient der Risikoprüfung, dem Forderungsmanagement, der Einhaltung von Finanzsanktions- bzw. Embargobestimmungen sowie der Adressprüfung.
Auf welcher Grundlage werden die Daten bei Dritten erhoben?
Die Datenerhebung erfolgt zur Wahrung der berechtigten Interessen des Versicherers.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024