Bei der Hausratversicherung von andsafe entfällt der Versicherungsschutz, wenn Sie oder der Versicherer unmittelbar von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos betroffen sind, die gegen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland verhängt werden – und zwar so lange und soweit diese Sanktionen gelten.
Sind Sie und wir als Vertragsparteien unmittelbar von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos betroffen, die gegen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland verhängt werden, so besteht kein Versicherungsschutz. Das gilt, soweit und solange die Sanktionen gelten.
Dasselbe gilt für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten verhängt werden. Dies gilt jedoch nur, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Diese Einschränkung des Versicherungsschutzes gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsschutz aus einem Vorvertrag hergeleitet wird.
Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch diese Vereinbarung weder aufgehoben noch eingeschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie oder der Versicherer unmittelbar von Sanktionen oder Embargos gegen die EU oder Deutschland betroffen sind, besteht in diesem Umfang und für diese Zeit kein Versicherungsschutz. Das kann auch für US-Sanktionen gegen andere Staaten gelten, sofern europäisches oder deutsches Recht dem nicht entgegensteht. Alle übrigen Vereinbarungen des Vertrags bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
Wann entfällt der Versicherungsschutz wegen Sanktionen?
Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn Sie und der Versicherer als Vertragsparteien unmittelbar von Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos betroffen sind, die gegen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland verhängt werden – und zwar soweit und solange diese Sanktionen gelten.
Gelten auch US-Sanktionen für den Ausschluss?
Ja, das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten verhängt werden – allerdings nur, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt die Einschränkung auch bei einem Vorvertrag?
Ja, die Einschränkung des Versicherungsschutzes gilt auch dann, wenn der Versicherungsschutz aus einem Vorvertrag hergeleitet wird.
Bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen bestehen?
Ja, die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch diese Vereinbarung weder aufgehoben noch eingeschränkt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024