Beim Hausrat-Tarif der andsafe kann es zu einem Austausch personenbezogener Daten mit Ihrem früheren Versicherer kommen, damit Ihre Angaben bei Vertragsabschluss oder im Versicherungsfall überprüft und ergänzt werden können. Auch bei Doppelversicherungen, einem gesetzlichen Forderungsübergang oder Schadenteilungsabkommen werden bestimmte Daten wie Name, Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und Angaben zum Schaden zwischen Versicherern weitergegeben.
Um Ihre Angaben beim Abschluss des Versicherungsvertrages oder beim Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann ein Austausch von personenbezogenen Daten mit Ihrem früheren Versicherer erfolgen. Gemeint ist der frühere Versicherer, den Sie im Antrag benannt haben. Der Datenaustausch findet nur in dem dafür erforderlichen Umfang statt.
Auch in bestimmten anderen Fällen ist ein Austausch von personenbezogenen Daten unter den Versicherern nötig. Dazu zählen zum Beispiel:
- Doppelversicherungen
- ein gesetzlicher Forderungsübergang
- Schadenteilungsabkommen
Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, etwa:
- Name und Anschrift
- Art des Versicherungsschutzes und des Risikos
- Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf mit Ihrem früheren Versicherer personenbezogene Daten austauschen, um Ihre Angaben beim Vertragsabschluss oder im Schadenfall zu prüfen und zu ergänzen. In bestimmten Situationen wie einer Doppelversicherung, einem gesetzlichen Forderungsübergang oder einem Schadenteilungsabkommen tauschen die Versicherer ebenfalls Daten aus. Weitergegeben werden dabei zum Beispiel Name, Anschrift, Art des Versicherungsschutzes sowie Angaben zum Schaden.
Häufige Fragen
Wozu darf mit meinem früheren Versicherer ein Datenaustausch stattfinden?
Damit Ihre Angaben beim Abschluss des Versicherungsvertrages oder beim Eintritt des Versicherungsfalls überprüft und bei Bedarf ergänzt werden können. Der Austausch erfolgt nur im dafür erforderlichen Umfang mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer.
In welchen weiteren Fällen tauschen Versicherer untereinander Daten aus?
Ein Austausch personenbezogener Daten unter den Versicherern ist unter anderem bei Doppelversicherungen, bei einem gesetzlichen Forderungsübergang oder bei Schadenteilungsabkommen erforderlich.
Welche Daten werden dabei weitergegeben?
Weitergegeben werden Daten des Betroffenen wie Name und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos sowie Angaben zum Schaden, etwa Schadenhöhe und Schadentag.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024