Bei einem Glasschaden übernimmt die andsafe Hausratversicherung im Rahmen der Glasversicherung neben dem eigentlichen Glasbruch auch zahlreiche Nebenkosten: von Notverschalungen und der Entsorgung von Glasresten über Kran- und Gerüstkosten bis zur Erneuerung von Anstrichen, Malereien oder Folien. Auch das Beseitigen von Hindernissen beim Scheibeneinsatz, die Farb- oder Strukturangleichung unbeschädigter Sachen bis 1.000 Euro sowie Schäden an Umrahmungen und Alarmeinrichtungen sind erfasst.
Im Schadensfall werden die folgenden versicherten Kosten ersetzt:
- Kosten für Maßnahmen, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften – auch dann, wenn diese Maßnahmen erfolglos bleiben (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten).
- Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
- Aufwendungen für das Abfahren von Glas- und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz sowie für das Ablagern oder Vernichten.
- Kosten, um die sich das Liefern und Montieren versicherter Sachen durch deren Lage verteuert (Kran- oder Gerüstkosten).
- Kosten für die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen.
- Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (zum Beispiel Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen).
- Kosten für eine Angleichung unbeschädigter Sachen (Farb- oder Strukturangleichung) an entschädigte Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsachen im äußeren Erscheinungsbild – bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.
- Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Ersatz für das zerbrochene Glas selbst werden auch die typischen Folge- und Nebenkosten eines Glasschadens übernommen. Dazu zählen etwa das provisorische Verschließen von Öffnungen, das Entsorgen der Glasreste, zusätzliche Aufwendungen wie Kran- oder Gerüstkosten und das Erneuern von Anstrichen oder Folien. Auch das Beseitigen von Hindernissen beim Scheibeneinsatz und Schäden an Rahmen, Beschlägen oder Alarmeinrichtungen sind erfasst. Für die farbliche oder strukturelle Angleichung unbeschädigter Sachen gilt eine Obergrenze von 1.000 Euro.
Häufige Fragen
Werden auch die Kosten für das provisorische Verschließen einer zerbrochenen Scheibe übernommen?
Ja, Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen wie Notverschalungen und Notverglasungen sind versichert.
Gibt es eine Höchstgrenze für die Farb- oder Strukturangleichung unbeschädigter Sachen?
Ja, die Kosten für eine Angleichung unbeschädigter Sachen an entschädigte Sachen sowie für fertigungsbedingte Abweichungen im äußeren Erscheinungsbild werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro übernommen.
Sind Kran- oder Gerüstkosten bei schwer zugänglichen Scheiben mitversichert?
Ja, es werden die Mehrkosten übernommen, um die sich das Liefern und Montieren versicherter Sachen durch deren Lage verteuert, etwa Kran- oder Gerüstkosten.
Werden Schadenminderungsmaßnahmen auch dann erstattet, wenn sie nicht erfolgreich waren?
Ja, Kosten für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung des Schadens werden auch dann ersetzt, wenn sie erfolglos bleiben, sofern Sie sie für geboten halten durften.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024