Bei der Glasversicherung im Rahmen der Hausratversicherung von andsafe zahlt der Versicherer, wenn versicherte Verglasungen durch Bruch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Nicht versichert sind hingegen Schrammen, Absplitterungen oder Muschelbildungen an Oberflächen und Kanten sowie Schäden durch Elementargefahren, Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie.
Versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Verglasungen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Nicht versicherte Gefahren
Nicht versichert sind:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen;
- Schäden durch Elementargefahren, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung springt ein, wenn versicherte Verglasungen zerbrechen und dadurch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Reine Oberflächen- oder Kantenschäden wie Kratzer, Absplitterungen oder Muschelbildungen zählen nicht dazu. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden durch Elementargefahren, Krieg und ähnliche Ereignisse sowie durch Kernenergie oder radioaktive Substanzen.
Häufige Fragen
Welche Glasschäden sind hier abgedeckt?
Versichert sind Schäden, bei denen versicherte Verglasungen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind Kratzer oder abgesplitterte Kanten an einer Scheibe mitversichert?
Nein. Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind nicht versichert.
Zahlt die Glasversicherung auch bei Elementarschäden oder Kriegsereignissen?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Elementargefahren, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, innere Unruhen, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024