Wer bei der andsafe Hausratversicherung eine Erklärung oder Mitteilung zum Vertrag abgeben möchte, kann dies grundsätzlich per E-Mail tun – nur wenn das Gesetz ausdrücklich die Textform verlangt, reicht das nicht aus. Erklärungen gehen an die Hauptverwaltung oder die im Versicherungsschein genannte zuständige Stelle. Bei einer nicht gemeldeten Anschriften- oder Namensänderung gilt ein Einschreiben an die letzte bekannte Adresse drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Möchten Sie eine Erklärung im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag an uns richten oder einer Mitteilungspflicht nachkommen, genügt es, wenn Sie uns eine E-Mail schreiben. Nur in Fällen, in denen das Gesetz ausdrücklich die Textform vorsieht, genügt die Textform nicht. Sind in diesem Vertrag für bestimmte Mitteilungen oder Erklärungen andere Formvorgaben vorgesehen, so gelten diese.
Richten Sie Ihre Erklärungen und Mitteilungen bitte an die Hauptverwaltung von HFK1676 oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Mitteilungen bleiben bestehen.
Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt es, wenn wir unsere Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte uns bekannte Anschrift senden. Die Erklärung gilt dann drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Sie uns eine Namensänderung nicht mitgeteilt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas mitteilen wollen, reicht in der Regel eine E-Mail aus. Nur wenn das Gesetz ausdrücklich die Textform verlangt oder der Vertrag andere Formvorgaben macht, gilt etwas anderes. Haben Sie eine geänderte Anschrift oder einen geänderten Namen nicht gemeldet, darf der Versicherer per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Adresse schreiben – diese Erklärung gilt dann drei Tage nach dem Versand als zugegangen.
Häufige Fragen
In welcher Form kann ich dem Versicherer eine Mitteilung schicken?
Grundsätzlich genügt eine E-Mail. Nur wenn das Gesetz ausdrücklich die Textform vorsieht oder der Vertrag für bestimmte Mitteilungen andere Formvorgaben macht, reicht die E-Mail nicht aus.
An wen muss ich meine Erklärungen und Mitteilungen richten?
An die Hauptverwaltung von HFK1676 oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Was passiert, wenn ich einen Umzug nicht gemeldet habe?
Der Versicherer darf seine Erklärungen per eingeschriebenem Brief an Ihre letzte bekannte Anschrift senden. Die Erklärung gilt dann drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen.
Gilt die Regel zur nicht gemeldeten Adresse auch bei einer Namensänderung?
Ja, für eine nicht mitgeteilte Namensänderung gilt dasselbe wie für eine nicht mitgeteilte Anschriftenänderung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024