Wenn nach einem Hausratschaden Zusatzkosten anfallen, übernimmt die andsafe Hausratversicherung eine ganze Reihe von Aufwendungen – etwa fürs Aufräumen, Hotelübernachtungen bei unbewohnbarer Wohnung bis 200 Euro am Tag für höchstens 180 Tage, Transport und Lagerung, Schlossänderungen, Datenrettung, Bewachung, Haustierbetreuung sowie die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub. Erstattet werden nur Kosten, die infolge des Versicherungsfalls tatsächlich erforderlich waren und angefallen sind.
Erstattet werden die in den folgenden Ziffern genannten Kosten, soweit sie infolge eines Versicherungsfalls erforderlich sind und tatsächlich anfallen.
Aufwendungen bei/nach Eintritt des Versicherungsfalls
Erstattet werden die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen, wenn Sie diese bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls entweder den Umständen nach für geboten halten durften, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern, oder wenn Sie die Aufwendungen hatten, weil der Versicherer Ihnen eine entsprechende Anweisung erteilt hat. Das gilt auch dann, wenn die Aufwendungen erfolglos waren.
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind, werden nicht erstattet.
Aufräumungskosten
Ersetzt werden Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dazu gehören auch Aufwendungen, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und/oder sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten
Ersetzt werden Kosten, die dadurch entstehen, dass Sachen bewegt, verändert und/oder geschützt werden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Hotelkosten
Ersetzt werden Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten, sofern die versicherten Wohnräume unbewohnbar wurden und Ihnen die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zugemutet werden kann.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen. Die Entschädigung ist auf 200 Euro pro Tag begrenzt und umfasst keine Nebenkosten (z. B. Frühstück). Maximal versichert ist jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.
Transport- und Lagerkosten
Ersetzt werden Kosten, die dadurch entstehen, dass versicherter Hausrat transportiert und gelagert wird. Voraussetzung ist, dass die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und Ihnen die Beschränkung auf einen nutzbaren Teil nicht zugemutet werden kann. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen.
Schlossänderungskosten
Ersetzt werden Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung und/oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Zusätzlich werden auch Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren übernommen, sofern diese Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Ersetzt werden Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Voraussetzung ist, dass die Schäden durch einen Einbruchdiebstahl, Raub, den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub verursacht wurden.
Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Ersetzt werden Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer Wohnung entstanden ist, die Sie gemietet haben oder die sich in Ihrem Sondereigentum befindet.
Kosten für provisorische Maßnahmen
Ersetzt werden die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für provisorische Maßnahmen, um versicherte Sachen zu schützen.
Sachverständigenkosten
Übernommen werden die Kosten eines Sachverständigenverfahrens, sofern der Schaden 5.000 Euro übersteigt.
Mehrkosten durch Preissteigerungen
Ersetzt werden Preissteigerungen,
- die im Zuge der Wiederherstellung entstehen,
- deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstellung liegt und
- für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversicherung besteht.
Veranlassen Sie nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglich veranlasster Wiederherstellung entstanden wären.
Umzugskosten
Ersetzt werden Umzugskosten, die dadurch entstehen, dass Sie wegen eines Versicherungsfalls umziehen müssen, durch den die versicherte Wohnung unbewohnbar geworden ist.
Datenrettungskosten
Sind Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt worden oder nicht mehr verfügbar, werden die Kosten ersetzt, die notwendig waren und tatsächlich angefallen sind, um die Daten und Programme am Versicherungsort technisch wiederherzustellen. Der Schutz besteht nur für die Daten, die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind. Umfasst ist zudem nur die Wiederherstellung der Daten, nicht ihre Wiederbeschaffung.
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, für die Sie keine Nutzungsberechtigung haben (z. B. sog. Raubkopien) oder die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhalten. Ebenfalls keine Entschädigung gibt es für die Kosten, die dadurch entstehen, dass Sie Lizenzen neu erwerben müssen.
Die Datenrettungskosten werden pro Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 2 % der Versicherungssumme ersetzt.
Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
Mitversichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Dazu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Kosten für vorzeitige Rückreise aufgrund eines Schadensfalls
Versichert sind die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub, sofern ein Schaden an Ihrem Eigentum eingetreten ist. Die Schadenshöhe ist irrelevant. Ersetzt werden pro im Haushalt des/der Versicherungsnehmer:in lebende Person maximal Kosten in Höhe von 1.000 Euro. Als Urlaubsreise gilt jede privat oder dienstlich veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Bewachungskosten
Ersetzt werden Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für die Dauer von 14 Tagen.
Kosten für Haustierbetreuung
Übernommen werden die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder für eine ähnliche Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Wohnung wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Die Entschädigungsleistung ist auf 2 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Leistung erfolgt subsidiär zum Haus- und Wohnungsschutzbrief (sofern ein solcher vereinbart wurde).
Persönliche Auslagen im Schadenfall
Beträgt die Entschädigungsleistung für den Versicherungsfall mehr als 500 Euro, kann der/die Versicherungsnehmer:in verlangen, dass für persönliche Auslagen pauschal 10 % der Entschädigungsleistung erstattet werden, höchstens jedoch 500 Euro pro Versicherungsfall.
Aufwendungen zur Abwendung eines Versicherungsfalls
Hatten Sie Aufwendungen, weil Sie einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abwenden oder in seinen Auswirkungen abmildern wollten, so wird Ersatz geleistet, wenn
- die Aufwendungen entweder bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und/oder erfolgreich waren oder
- Sie auf Weisung des Versicherers hin tätig geworden sind.
Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Höhe des Aufwendungsersatzes
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist pro Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag begrenzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme inklusive des Vorsorgebetrages bereits für die Entschädigung versicherter Sachen vollständig ausgeschöpft, so werden darüber hinaus für die Kosten nochmals bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, so kann er auch den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen.
Eine Begrenzung oder Kürzung des Aufwendungsersatzes kommt nicht in Betracht, wenn Sie die Aufwendungen aufgrund einer Weisung des Versicherers hatten.
Vorschuss auf Aufwendungsersatz
Der Versicherer muss den Betrag, der für die Aufwendungen bei/nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie zur Abwendung eines Versicherungsfalls erforderlich ist, vorschießen, wenn Sie das verlangen.
Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Ersetzt werden die Kosten, die nach den Umständen geboten und angemessen waren, um den zu ersetzenden Schaden festzustellen. Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden die dadurch entstehenden Kosten nur ersetzt, soweit Sie aus vorliegendem Vertrag verpflichtet sind, dies zu tun, oder der Versicherer Sie dazu aufgefordert hat.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Schaden an Ihren Sachen übernimmt die Versicherung auch viele Zusatzkosten, die durch einen Versicherungsfall entstehen – zum Beispiel Aufräumen, Hotel bei unbewohnbarer Wohnung, Transport und Lagerung, neue Schlösser, Datenrettung, Bewachung oder Haustierbetreuung. Für viele dieser Kosten gelten eigene Höchstgrenzen und Fristen, etwa 200 Euro pro Tag für höchstens 180 Tage beim Hotel oder maximal 1.000 Euro je Person bei vorzeitiger Rückreise aus dem Urlaub. Insgesamt sind Sachen und Kosten pro Versicherungsfall auf die Versicherungssumme samt Vorsorgebetrag begrenzt; ist diese aufgebraucht, gibt es für Kosten nochmals bis zu 10 % obendrauf. Kosten für abwendende Maßnahmen und die Schadenfeststellung sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls gedeckt.
Häufige Fragen
Wie lange und bis zu welchem Betrag werden Hotelkosten übernommen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist?
Hotel- oder ähnliche Unterbringungskosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, an dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch 180 Tage. Die Entschädigung ist auf 200 Euro pro Tag begrenzt, umfasst keine Nebenkosten wie Frühstück und ist insgesamt auf die vereinbarte Versicherungssumme beschränkt.
Werden auch die Kosten für eine vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub erstattet?
Ja, versichert sind die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub, sofern ein Schaden an Ihrem Eigentum eingetreten ist. Die Schadenshöhe spielt keine Rolle. Ersetzt werden pro im Haushalt lebender Person maximal 1.000 Euro. Als Urlaubsreise gilt eine Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis höchstens 6 Wochen.
Kann ich einen Vorschuss auf die Aufwendungen verlangen?
Ja. Der Versicherer muss den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorschießen. Das gilt für Aufwendungen bei bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie für Aufwendungen zur Abwendung eines Versicherungsfalls.
Was gilt, wenn die Versicherungssumme bereits für die Sachschäden aufgebraucht ist?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme inklusive Vorsorgebetrag bereits vollständig für die Entschädigung versicherter Sachen ausgeschöpft, werden für die Kosten darüber hinaus nochmals bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
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