In der Glasversicherung der andsafe Hausratversicherung sind bestimmte Glassachen ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Dazu zählen undicht gewordene Mehrscheiben-Isolierverglasungen, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, optische Gläser, überwiegend aus Glas bestehende Gebäude, Gewächshäuser, Schwimmbadabdeckungen, Bildschirme elektronischer Geräte sowie Photovoltaik- und Solaranlagen samt Balkonkraftwerken.
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum)
- Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Fall eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel)
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser
- Gebäude, die überwiegend aus Glas bestehen, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Displays von Tablets)
- Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen (auch Balkonkraftwerke)
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung greift nicht für alle Arten von Glas. Ausgenommen sind unter anderem undicht gewordene Isolierverglasungen, fest verbundene Glassachen wie Glasmöbel, Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser. Ebenfalls nicht versichert sind überwiegend aus Glas bestehende Gebäude, Gewächshäuser, Schwimmbadabdeckungen, bereits bei Antragstellung beschädigte Sachen, Bildschirme und Displays elektronischer Geräte sowie Photovoltaik- und Solaranlagen einschließlich Balkonkraftwerken.
Häufige Fragen
Ist der Bildschirm meines Fernsehers über die Glasversicherung abgedeckt?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind, wie Bildschirme von Fernsehgeräten oder Displays von Tablets, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Sind Photovoltaik- oder Solaranlagen mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen bzw. Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke, sind nicht versichert.
Was gilt für Isolierverglasungen mit beschlagenen Scheiben?
Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum), sind nicht versichert.
Sind Glasmöbel über die Glasversicherung abgesichert?
Nein. Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie bei einem Bruch nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können – zum Beispiel Glasmöbel – bestehen keinen Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024