Bei der Hausratversicherung von andsafe zählen auch Markisen, privat genutzte Antennenanlagen, Balkonkraftwerke und Wallboxen zum versicherten Hausrat, sofern sie ausschließlich den versicherten Wohnräumen dienen und sich auf demselben Grundstück befinden.
Zum Hausrat gehören auch:
- Markisen
- privat genutzte Antennenanlagen
- Balkonkraftwerke
- Wallboxen
Voraussetzung ist, dass diese ausschließlich den versicherten Wohnräumen dienen und sich auf demselben Grundstück befinden wie diese.
Was bedeutet das konkret?
Neben den üblichen Einrichtungsgegenständen sind auch bestimmte fest zugeordnete Anlagen Teil des versicherten Hausrats. Dazu zählen Markisen, privat genutzte Antennenanlagen, Balkonkraftwerke und Wallboxen. Sie sind allerdings nur dann mitversichert, wenn sie ausschließlich den versicherten Wohnräumen dienen und auf demselben Grundstück wie diese liegen.
Häufige Fragen
Ist ein Balkonkraftwerk in der Hausratversicherung mitversichert?
Ja, ein privat genutztes Balkonkraftwerk gehört zum Hausrat, sofern es ausschließlich den versicherten Wohnräumen dient und sich auf demselben Grundstück befindet.
Gehören auch Markisen und Wallboxen zum versicherten Hausrat?
Ja, Markisen und Wallboxen zählen zum Hausrat, wenn sie ausschließlich den versicherten Wohnräumen dienen und sich auf demselben Grundstück wie diese befinden.
Welche Voraussetzungen müssen Antennenanlagen erfüllen, um mitversichert zu sein?
Privat genutzte Antennenanlagen müssen ausschließlich den versicherten Wohnräumen dienen und sich auf demselben Grundstück wie diese Wohnräume befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024