Bei Unzufriedenheit oder Streitigkeiten mit der andsafe Hausratversicherung sollten Sie zunächst direkt Kontakt aufnehmen; führt das nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie sich als Verbraucher:in an den Versicherungsombudsmann, an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission oder an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden und stets auch den Rechtsweg einschlagen.
Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte das einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.
Außerdem haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenn Sie als Verbraucher:in mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für private Versicherungen wenden:
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 08 06 32
- 10006 Berlin
- https://www.versicherungsombudsmann.de
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission zu nutzen. Ihre Beschwerde wird dann über die Plattform an den Versicherungsombudsmann e. V. weitergeleitet.
Zudem können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- T 0228 4108-0
- F 0228 4108-1550
- E poststelle@bafin.de
- www.bafin.de
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar den Rechtsweg einzuschlagen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit der Versicherung nicht zufrieden sind, sollten Sie sich zuerst direkt an den Versicherer wenden. Führt das nicht weiter, können Sie sich als Verbraucher:in an den Versicherungsombudsmann wenden – auch über die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Der Weg zu den Gerichten steht Ihnen ebenfalls jederzeit offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin?
Als Verbraucher:in können Sie sich an den Ombudsmann für private Versicherungen (Versicherungsombudsmann e.V.) wenden, wenn Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat.
Was sollte ich als Erstes tun, wenn es zu Streitigkeiten kommt?
Nehmen Sie bitte zunächst direkt Kontakt mit dem Versicherer auf, damit die Angelegenheit geklärt werden kann.
Kann ich mich auch an eine Aufsichtsbehörde wenden?
Ja, Sie können sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn.
Bleibt mir auch der Gang vor Gericht offen?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, unmittelbar den Rechtsweg einzuschlagen.
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