Für den Hausratvertrag der andsafe gilt deutsches Recht, und dieser Abschnitt klärt, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist: Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Ansprüche wahlweise am Gericht Ihres Wohnsitzes oder am Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers geltend machen. Umgekehrt klagt der Versicherer grundsätzlich an Ihrem Wohnsitzgericht, bei gewerblich abgeschlossenen Verträgen alternativ am Sitz oder an der Niederlassung des Betriebes.
Es gilt deutsches Recht.
Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können Sie entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes geltend machen oder bei dem Gericht, das für den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständig ist.
Der Versicherer kann seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Wenn Sie den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, kann sich der Versicherer alternativ auch an das Gericht des Ortes wenden, an dem sich der Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes befindet.
Was bedeutet das konkret?
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Als Versicherungsnehmer haben Sie die Wahl, ob Sie Ihre Ansprüche an Ihrem eigenen Wohnsitzgericht oder am Gericht des Geschäftssitzes des Versicherers einklagen. Der Versicherer selbst klagt in der Regel an Ihrem Wohnsitzgericht. Haben Sie den Vertrag für einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen, kann der Versicherer ersatzweise auch das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Betriebes wählen.
Häufige Fragen
Welches Recht ist auf meinen Versicherungsvertrag anwendbar?
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Wo kann ich als Versicherungsnehmer meine Ansprüche einklagen?
Sie können Ihre Ansprüche entweder bei dem Gericht Ihres Wohnsitzes oder bei dem Gericht geltend machen, das für den Geschäftssitz des Versicherers örtlich zuständig ist.
An welchem Gericht kann der Versicherer gegen mich klagen?
Der Versicherer kann seine Ansprüche bei dem Gericht geltend machen, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist.
Gilt etwas Besonderes, wenn der Vertrag für einen Betrieb abgeschlossen wurde?
Wenn Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben, kann sich der Versicherer alternativ auch an das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Betriebes wenden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024