Bei der Hausratversicherung von andsafe läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung eingeht. Versicherungsnehmer können mit einer Frist von einem Monat zur Hauptfälligkeit in Textform kündigen, der Versicherer mit drei Monaten Frist. Zusätzlich ist geregelt, wann der Vertrag beim Wegfall versicherter Interessen oder im Todesfall endet.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum geschlossen. Sie können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf (Hauptfälligkeit) kündigen. Die Kündigung wird zum Ablaufdatum um 24:00 Uhr wirksam. Die Kündigung ist per Textform (z. B. per E-Mail) möglich.
Wir können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf kündigen.
Automatische Vertragsverlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn weder uns noch Ihnen eine Kündigung des Vertrages zugegangen ist. Um die automatische Vertragsverlängerung zu verhindern, müssen Sie als Versicherungsnehmer:in spätestens einen Monat vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Wir als Versicherer müssen spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Vertragsende bei Wegfall versicherter Interessen
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses erfahren.
Im Falle Ihres Todes endet das Vertragsverhältnis in dem Zeitpunkt, in dem wir von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfahren, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod. Etwas anderes gilt dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert er sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um ein weiteres Jahr. Als Versicherungsnehmer:in müssen Sie dafür spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform kündigen, der Versicherer hat eine Frist von drei Monaten. Fällt ein versichertes Interesse dauerhaft weg oder versterben Sie, endet der Vertrag zu den beschriebenen Zeitpunkten – im Todesfall spätestens sechs Monate danach, sofern kein Erbe die Wohnung wie Sie weiternutzt.
Häufige Fragen
Mit welcher Frist kann ich meinen Hausratvertrag kündigen?
Sie können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf (Hauptfälligkeit) kündigen. Die Kündigung ist in Textform, etwa per E-Mail, möglich und wird zum Ablaufdatum um 24:00 Uhr wirksam.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern weder Ihnen noch dem Versicherer eine Kündigung zugegangen ist. Um dies zu verhindern, müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherer?
Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf kündigen. Um die automatische Verlängerung zu verhindern, muss er spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Was passiert mit dem Vertrag im Todesfall?
Das Vertragsverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung erfährt, spätestens jedoch sechs Monate nach Ihrem Tod. Anderes gilt, wenn bis dahin ein Erbe Ihre Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024