Wenn bei der andsafe Hausratversicherung eine gestohlene oder abhandengekommene Sache wieder auftaucht, hängt Ihr Anspruch davon ab, ob Sie bereits entschädigt wurden: Vor voller Zahlung behalten Sie die Entschädigung nur, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen; nach voller Entschädigung haben Sie ein Wahlrecht zwischen Rückzahlung und Rückgabe. Auch für beschädigt zurückerhaltene Sachen und für kraftlos erklärte Wertpapiere gelten eigene Regeln, ebenso eine unverzügliche Mitteilungspflicht.
Können Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wieder zurückerlangen, machen aber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, gilt die Sache als zurückerhalten.
Mitteilungspflicht
Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, ist dies der anderen Vertragspartei unverzüglich in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen.
Rückerhalt der Sache vor vollständiger Entschädigung
Taucht die abhandengekommene Sache wieder auf, bevor wir Sie in der vollen von uns geschuldeten Höhe entschädigt haben, behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich von uns für die Sache geleistete Entschädigung zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
Rückerhalt der Sache nach vollständiger Entschädigung
Taucht die abhandengekommene Sache wieder auf, nachdem wir Sie vollständig entschädigt haben, werden wir Ihnen mitteilen, dass Sie nunmehr folgende Handlungsoptionen haben:
- Sie zahlen uns die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung zurück und behalten die Sache.
- Sie stellen uns die Sache innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt unserer Mitteilung zur Verfügung und behalten die Entschädigung. Dabei bedeutet Zurverfügungstellen, dass Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen, die Ihnen an der Sache zustehen. Diese Option setzt voraus, dass die Sache in vollständiger Höhe des Versicherungswerts entschädigt wurde. Wurde sie nur in anteiliger Höhe des Versicherungswerts entschädigt, müssen Sie die Sache stattdessen im Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Wir erhalten dann von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den wir Ihnen als Entschädigung gezahlt hatten.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht nicht innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt unserer Mitteilung wahr, geht das Wahlrecht auf uns über.
Rückerhalt beschädigter Sachen
Taucht die abhandengekommene Sache in beschädigtem Zustand wieder auf, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen. Die Entschädigungsleistung ist gegen die Reparaturkosten aufzurechnen. Ergibt sich eine Überzahlung, so muss der/die Versicherungsnehmer:in die anteilige Entschädigung zurückzahlen.
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers. Sie können die Entschädigung jedoch behalten, soweit Ihnen bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine verlorene oder gestohlene Sache wieder auftaucht, kommt es darauf an, ob Sie schon entschädigt wurden. Tauchen die Sachen vor voller Entschädigung auf, behalten Sie den Anspruch nur bei Rückgabe innerhalb von zwei Wochen; nach voller Entschädigung wählen Sie zwischen Rückzahlung und Rückgabe. Wer den Verbleib erfährt, muss die andere Vertragspartei unverzüglich in Textform informieren. Für beschädigt zurückerhaltene Sachen und für kraftlos erklärte Wertpapiere gelten zusätzliche Regelungen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine gestohlene Sache wieder auftaucht, bevor ich voll entschädigt wurde?
Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Andernfalls müssen Sie eine bereits geleistete Entschädigung zurückzahlen – auch eine nur anteilig gezahlte.
Welche Optionen habe ich, wenn die Sache erst nach voller Entschädigung wieder auftaucht?
Sie können die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung zurückzahlen und die Sache behalten, oder die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen und die Entschädigung behalten. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht nicht fristgerecht, geht es auf den Versicherer über.
Muss ich melden, wenn ich erfahre, wo meine abhandengekommene Sache ist?
Ja. Sobald Sie oder der Versicherer vom Verbleib einer abhandengekommenen Sache erfahren, ist dies der anderen Vertragspartei unverzüglich in Textform, etwa per E-Mail, mitzuteilen.
Was gilt, wenn die Sache beschädigt zurückkommt?
Sie können auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen. Die Entschädigungsleistung wird gegen die Reparaturkosten aufgerechnet; entsteht eine Überzahlung, muss die anteilige Entschädigung zurückgezahlt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024