Bei der andsafe Hausratversicherung richtet sich das örtlich zuständige Gericht danach, wer klagt: Wollen Sie Rechte aus dem Vertrag einklagen, können Sie dies am Sitz des Versicherers oder an Ihrem eigenen Wohn- bzw. Aufenthaltsort tun. Verlegen Sie diesen ins Ausland, sind allein die Gerichte am Sitz des Versicherers zuständig. Klagt der Versicherer gegen Sie, gilt grundsätzlich das Gericht an Ihrem Wohnsitz.
Wenn Sie Rechte aus dem vorliegenden Versicherungsvertrag einklagen wollen, ist das Gericht örtlich zuständig, an dem der Versicherer seinen Sitz oder seine für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung hat.
Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung einen der folgenden Anknüpfungspunkte haben:
- Ihren Sitz
- den Sitz Ihrer Niederlassung
- Ihren Wohnsitz
- oder, falls ein solcher nicht existiert, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
Verlegen Sie nach Vertragsabschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind allein die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Wenn wir Klage erheben
Wollen wir Sie aus dem vorliegenden Versicherungsvertrag verklagen, ist das Gericht örtlich zuständig, an dem Sie Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Wohnsitz oder, falls ein solcher nicht existiert, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach dem Sitz des Versicherers oder der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, welches Gericht bei Streitigkeiten aus dem Vertrag örtlich zuständig ist. Klagen Sie selbst, können Sie zwischen dem Gericht am Sitz des Versicherers und dem Gericht an Ihrem eigenen Wohn- oder Aufenthaltsort wählen. Ziehen Sie ins Ausland, sind nur noch die Gerichte am Sitz des Versicherers zuständig. Klagt der Versicherer gegen Sie, gilt in der Regel das Gericht an Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort.
Häufige Fragen
Wo kann ich klagen, wenn ich Ansprüche aus dem Vertrag durchsetzen will?
Sie können am Gericht klagen, an dem der Versicherer seinen Sitz oder seine für den Vertrag zuständige Niederlassung hat. Zusätzlich ist das Gericht an Ihrem Sitz, dem Sitz Ihrer Niederlassung, Ihrem Wohnsitz oder – falls keiner existiert – Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt zuständig.
Was gilt für das zuständige Gericht, wenn ich ins Ausland ziehe?
Verlegen Sie nach Vertragsabschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind allein die Gerichte des Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Zuständig ist das Gericht an Ihrem Sitz, dem Sitz Ihrer Niederlassung, Ihrem Wohnsitz oder, falls keiner besteht, Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Ist dieser bei Klageerhebung nicht bekannt, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder der zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024