Bei der Hausratversicherung von andsafe zahlen Sie Ihre Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus, wobei die Versicherungsperiode der gewählten Zahlungsperiode entspricht. Wann der erste Beitrag fällig ist, welche Zwei-Wochen-Frist gilt, was bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Folgebeiträgen passiert und wie sich ein vorzeitiges Vertragsende auf den Beitrag auswirkt, ist hier klar geregelt – inklusive der Folgen bei fehlender Kontodeckung im SEPA-Lastschriftverfahren.
Je nach Vereinbarung zahlen Sie die Beiträge im Voraus – jeweils für einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein ganzes Jahr (Zahlungsperiode). Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Zahlungsperiode.
Umstellung der Zahlungsperiode
Haben wir eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung im Voraus vereinbart und geraten Sie mit der Zahlung eines Beitrags in Verzug, sind wir berechtigt, die Beiträge künftig jeweils für ein ganzes Jahr im Voraus von Ihnen zu verlangen.
Zahlung des ersten Beitrags
Der Anspruch auf den ersten Beitrag entsteht mit dem vereinbarten Beginn der Versicherung, frühestens jedoch mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Sie zahlen den Beitrag rechtzeitig, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen. Bei Lastschrift gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag bis zu diesem Zeitpunkt vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben, beginnt der Versicherungsschutz wie vereinbart.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dieses Recht haben wir nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Zahlung der Folgebeiträge
Der Anspruch auf die Folgebeiträge entsteht zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem Zeitpunkt erfolgt, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, geraten Sie automatisch in Verzug – es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten.
Befinden Sie sich mit der Beitragszahlung in Verzug, erhalten Sie von uns eine Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Steht der Beitrag nach Ablauf dieser Frist immer noch aus, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz, und wir dürfen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Der Schutz lebt erst dann wieder auf, wenn Sie den rückständigen Beitrag einschließlich der Kosten und Zinsen begleichen. Das gilt auch dann, wenn wir Ihnen bereits gekündigt haben und seit dem Zugang der Kündigung nicht mehr als ein Monat verstrichen ist. In diesem Fall machen Sie mit der Zahlung also auch die Kündigung rückgängig.
Kontodeckung bei SEPA-Lastschriftverfahren
Können wir einen fälligen Beitrag nicht zum vereinbarten Termin per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto einziehen und liegt der Grund dafür bei Ihnen, so sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Ein von Ihnen zu vertretender Grund liegt z. B. vor, wenn das angegebene Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder der Abbuchung widersprochen wurde. Die durch Geldinstitute erhobenen Bearbeitungsgebühren für nicht eingelöste Abbuchungen können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Beitrag bei vorzeitigem Vertragsende
Wird Ihr Versicherungsvertrag vorzeitig beendet, haben wir Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Sofern Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach deren Abgabe zu widerrufen, erstatten wir Ihnen den Beitrag ab dem Tag, an dem uns der Widerruf zugeht.
Treten wir vom Versicherungsvertrag zurück, weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, haben wir einen Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.
Treten wir vom Versicherungsvertrag zurück, weil Sie uns gefahrerhebliche Umstände, nach denen wir Sie im Antragsprozess gefragt haben, nicht mitgeteilt haben, steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag von uns wegen arglistiger Täuschung angefochten, steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihren Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen; diese Zahlungsperiode bestimmt auch die Versicherungsperiode. Den ersten Beitrag sollten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, sonst kann sich der Schutzbeginn verschieben oder der Versicherer zurücktreten. Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit mindestens zwei Wochen Frist; bleibt der Beitrag danach offen, entfällt der Schutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Endet der Vertrag vorzeitig, erhält der Versicherer den Beitrag anteilig für die Zeit des bestehenden Schutzes.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meinen Hausratbeitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung zahlen Sie den Beitrag im Voraus – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Die Versicherungsperiode entspricht der gewählten Zahlungsperiode.
Bis wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Der erste Beitrag gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins überweisen bzw. er in dieser Zeit vom angegebenen Konto abgebucht werden kann und Sie der Abbuchung nicht widersprechen. Zahlen Sie später, beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Datum Ihrer Zahlung – außer Sie können nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten automatisch in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Sie erhalten dann eine Zahlungsaufforderung in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Bleibt der Beitrag nach Ablauf offen, verlieren Sie den Versicherungsschutz und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Der Schutz lebt wieder auf, wenn Sie den rückständigen Beitrag samt Kosten und Zinsen begleichen.
Bekomme ich bei vorzeitigem Vertragsende Beitrag zurück?
Bei vorzeitiger Beendigung hat der Versicherer Anspruch auf den Beitragsteil, der dem Zeitraum mit bestehendem Versicherungsschutz entspricht. Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe, wird der Beitrag ab dem Tag des Zugangs des Widerrufs erstattet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024