Bei der Hausratversicherung von andsafe sind versicherte Sachen auch außerhalb der Wohnung weltweit geschützt, wenn sie Ihnen oder einer Person aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft gehören und sich nur vorübergehend – höchstens zusammenhängend 12 Monate – auswärts befinden; die Außenversicherung ersetzt bis zu 50 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Sonderregeln gelten unter anderem für Raub, Sturm und Hagel, Bankschließfächer (bis 10.000 Euro), Sportgeräte (bis 5.000 Euro) sowie den Hausstand während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind ausgeschlossen.
Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Wenn sich Hausrat nicht am Versicherungsort befindet (Außenversicherung)
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen gehören Ihnen oder einer Person, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben. Alternativ genügt es, dass die Sachen von Ihnen oder der anderen Person genutzt werden.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zusammenhängende Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Für die Außenversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 50 % der Versicherungssumme pro Versicherungsfall.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub
Droht der/die Räuber:in eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben gegen Sie oder gegen eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person an, besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers bzw. der Räuberin herangeschafft wurden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Schäden durch Sturm und Hagel
Für Schäden durch Sturm und Hagel besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Schließfächer bei Banken
Versicherte Sachen in Bankschließfächern, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, sind bis zu 10.000 Euro mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank.
Sportgeräte außerhalb des Versicherungsortes
Für Sportgeräte gilt eine permanente Außenversicherung; dies können zum Beispiel Golfschläger, Sattel und Trense oder Box Equipment sein. Die Höchstentschädigung pro Versicherungsfall ist auf 5.000 Euro begrenzt.
Hausstand während Ausbildung / Studium / Freiwilligendienst
Halten Sie sich längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung auf, weil Sie eine Ausbildung, ein Studium, einen freiwilligen Wehrdienst oder einen sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst absolvieren, bleiben versicherte Sachen während der gesamten Dauer der Ausbildung, des Studiums oder des Dienstes versichert, obwohl sich die versicherten Sachen nicht am Versicherungsort befinden. Voraussetzung ist, dass Sie keinen eigenen Hausstand gründen.
Entsprechendes gilt, wenn nicht Sie, sondern eine Person, mit der Sie in der versicherten Wohnung zusammenleben, sich länger aus den genannten Gründen außerhalb der Wohnung aufhält. Die Mitversicherung gilt für den Zeitraum vom Beginn bis zum Abschluss oder Abbruch der Ausbildung, des Studiums oder des Dienstes. Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat ist auch dann geschützt, wenn er sich vorübergehend nicht in Ihrer Wohnung befindet – dann greift die sogenannte Außenversicherung, die weltweit gilt und bis zu 50 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall ersetzt. Als vorübergehend zählt ein zusammenhängender Zeitraum von höchstens 12 Monaten. Für bestimmte Fälle wie Raub, Sturm und Hagel, Bankschließfächer, Sportgeräte und den Aufenthalt während Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst gelten jeweils eigene Bedingungen und Höchstbeträge. Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung sind nicht versichert.
Häufige Fragen
Wie lange dürfen sich Sachen außerhalb der Wohnung befinden, damit die Außenversicherung greift?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zusammenhängende Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorübergehend.
Bis zu welchem Betrag zahlt die Außenversicherung?
Für die Außenversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von 50 % der Versicherungssumme pro Versicherungsfall.
Sind Wertsachen im Bankschließfach mitversichert?
Ja, versicherte Sachen in Bankschließfächern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind bis zu 10.000 Euro mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank.
Was gilt für meinen Hausrat während Studium oder Freiwilligendienst?
Bleiben Sie wegen Ausbildung, Studium, freiwilligem Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst längere Zeit außerhalb der Wohnung, bleiben die versicherten Sachen für die gesamte Dauer versichert, sofern Sie keinen eigenen Hausstand gründen. Die Entschädigung ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
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