Bei der Hausratversicherung von andsafe zählen auch beruflich oder gewerblich genutzte eitsgeräte im Homeoffice, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren und Musterkollektionen zum versicherten Hausrat – für Handelswaren und Musterkollektionen gilt dabei eine Entschädigungsgrenze von 5 % der Versicherungssumme. Auch Geräte, die eine Person aus derselben häuslichen Gemeinschaft in dieser Weise nutzt, sind erfasst.
Zum Hausrat gehören auch Arbeitsgeräte (Homeoffice), Einrichtungsgegenstände, Handelswaren und Musterkollektionen, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen.
Das Gleiche gilt für Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die eine Person in dieser Weise nutzt, mit der Sie in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben.
Die Entschädigung für Handelswaren und Musterkollektionen ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Auch Dinge, die Sie ausschließlich für Beruf oder Gewerbe nutzen – etwa Homeoffice-Geräte, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren und Musterkollektionen – gehören zum versicherten Hausrat. Das gilt ebenso für Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände einer Person, die mit Ihnen im selben Haushalt lebt. Für Handelswaren und Musterkollektionen ist die Entschädigung allerdings auf 5 % der Versicherungssumme beschränkt.
Häufige Fragen
Sind beruflich genutzte Homeoffice-Geräte über den Hausrat mitversichert?
Ja. Arbeitsgeräte im Homeoffice, Einrichtungsgegenstände, Handelswaren und Musterkollektionen, die Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen, gehören zum Hausrat.
Gilt der Schutz auch für Arbeitsgeräte von Personen im selben Haushalt?
Ja. Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die eine Person aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft beruflich oder gewerblich nutzt, sind ebenfalls einbezogen.
Gibt es für Handelswaren und Musterkollektionen eine Entschädigungsgrenze?
Ja. Die Entschädigung für Handelswaren und Musterkollektionen ist auf 5 % der Versicherungssumme begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024