Bei der Hausratversicherung von andsafe richtet sich die Zahlungsperiode danach, was vereinbart wurde – möglich sind monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beiträge. Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn er zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines beim Versicherer eingeht; bei Lastschrift muss dann die Abbuchung möglich sein. Kann nicht abgebucht werden, können Kosten für die Rücklastschrift in Rechnung gestellt werden.
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt davon ab, was wir mit Ihnen vereinbart haben. Dies können Sie Ihrem Versicherungsschein und dem Antrag entnehmen.
Aus den Angaben auf dem Versicherungsschein ergibt sich, wann Sie den ersten Beitrag und dann regelmäßig wiederkehrend die folgenden Beiträge zahlen müssen. Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald wir den Beitrag erhalten haben.
Haben Sie uns ermächtigt, die Beiträge von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sich um die rechtzeitige Überweisung der Beiträge nicht kümmern. Den ersten Beitrag zahlen Sie in diesem Fall rechtzeitig, wenn wir den Betrag zwei Wochen, nachdem Sie den Versicherungsschein erhalten haben, von Ihrem Konto abbuchen können. Beim Lastschriftverfahren tritt Erfüllung ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde.
Ist die Abbuchung von dem uns angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Was bedeutet das konkret?
Sie zahlen Ihre Beiträge in dem Rhythmus, der mit Ihnen vereinbart wurde – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann der erste und die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein. Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines beim Versicherer ankommt beziehungsweise abgebucht werden kann. Klappt die Abbuchung nicht, können Ihnen die Kosten der Rücklastschrift berechnet werden.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich meine Beiträge zahlen?
Die Zahlungsperiode kann einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Welche Periode für Sie gilt, hängt von der Vereinbarung ab und steht in Ihrem Versicherungsschein und im Antrag.
Bis wann muss der erste Beitrag bezahlt sein?
Den ersten Beitrag zahlen Sie rechtzeitig, wenn Sie ihn zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines überweisen. Ihre Zahlungsverpflichtung ist erfüllt, sobald der Versicherer den Beitrag erhalten hat.
Was gilt beim Lastschriftverfahren für den ersten Beitrag?
Wenn Sie eine Abbuchung erlaubt haben, müssen Sie sich nicht selbst um die Überweisung kümmern. Der erste Beitrag gilt als rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherer den Betrag zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines abbuchen kann. Erfüllung tritt ein, sobald Ihr Konto wirksam belastet wurde.
Was passiert, wenn die Abbuchung nicht klappt?
Ist die Abbuchung von dem angegebenen Konto nicht möglich, entstehen Kosten für die Rücklastschrift. Diese Kosten kann der Versicherer Ihnen in Rechnung stellen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Komfort 2024