In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung müssen Sie eine geänderte Postanschrift unverzüglich mitteilen. Was passiert, wenn diese Anzeige unterbleibt und wann eine Erklärung als zugestellt gilt, erfahren Sie hier kompakt und verständlich.
Mitteilung einer geänderten Postanschrift:
Ändert sich Ihre Postanschrift, haben Sie uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Unterbleibt die Anzeige, reicht es aus, wenn wir für eine Erklärung, die Ihnen gegenüber wirken soll, einen Einschreiben an die uns zuletzt bekannte Adresse senden.
Die Erklärung gilt dann drei Tage nach Absendung als zugestellt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen oder sich Ihre Postanschrift ändert, sollten Sie dies dem Versicherer möglichst schnell melden. Melden Sie die neue Adresse nicht, darf der Versicherer wichtige Schreiben an Ihre letzte bekannte Adresse senden – und diese gelten kurze Zeit später als bei Ihnen angekommen, auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen.
Häufige Fragen
Muss ich eine geänderte Postanschrift melden?
Ja. Ändert sich Ihre Postanschrift, haben Sie diese Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Was passiert, wenn ich die Adressänderung nicht anzeige?
Unterbleibt die Anzeige, reicht es aus, wenn der Versicherer für eine Erklärung, die Ihnen gegenüber wirken soll, einen Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse sendet.
Wann gilt eine solche Erklärung als zugestellt?
Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung als zugestellt.
Wohin sendet der Versicherer die Erklärung, wenn keine Änderung angezeigt wurde?
Der Versicherer sendet das Einschreiben an die zuletzt bekannte Adresse.