Bei der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung bleibt der Schutz nach dem Tod der versicherten Person zunächst für alle mitversicherten Personen bestehen – bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können den Vertrag anschließend übernehmen oder täglich kündigen.
Im Falle Ihres Todes besteht der Versicherungsschutz zunächst für alle mitversicherten Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.
Die Versicherung kann anschließend:
- durch Ihren Ehegatten bzw. Ihre Ehegattin übernommen werden oder
- täglich gekündigt werden.
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gilt Entsprechendes.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Für alle mitversicherten Personen läuft er zunächst bis zum nächsten fälligen Beitrag weiter. In dieser Zeit kann der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner entscheiden, ob er den Vertrag fortführt oder täglich beendet.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort mit dem Tod?
Nein. Der Versicherungsschutz besteht zunächst für alle mitversicherten Personen bis zur Fälligkeit des nächsten Beitrags weiter.
Wer kann den Vertrag übernehmen?
Die Versicherung kann durch Ihren Ehegatten bzw. Ihre Ehegattin übernommen werden. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt Entsprechendes.
Kann der Vertrag stattdessen gekündigt werden?
Ja. Der Vertrag kann anstelle einer Übernahme auch täglich gekündigt werden.
Gilt die Regelung auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Ja. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, gilt Entsprechendes wie für Ehegatten.