Wer bei der Andsafe eine Tier-Haftpflichtversicherung abschließt und dabei einen Versicherungsvertreter eingebunden hat, sollte wissen, welche Vollmachten dieser besitzt. Er darf Ihre Erklärungen entgegennehmen sowie Versicherungsscheine, Nachträge und Schriftwechsel an Sie übermitteln.
Sofern am Abschluss des Versicherungsvertrages ein Versicherungsvertreter:in beteiligt war, gilt diese:r als bevollmächtigt:
- von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen,
- Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwechsel an Sie zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
War beim Abschluss Ihrer Tier-Haftpflichtversicherung ein Versicherungsvertreter beteiligt, dann ist dieser Ihre Ansprechperson für den Austausch mit dem Versicherer. Sie können Ihre Erklärungen bei ihm abgeben, und er leitet Ihnen umgekehrt Unterlagen wie den Versicherungsschein, Nachträge oder Schriftwechsel weiter.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Versicherungsvertreter als bevollmächtigt?
Wenn er am Abschluss des Versicherungsvertrages beteiligt war, gilt er als bevollmächtigt.
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter entgegennehmen?
Er darf die von Ihnen abgegebenen Erklärungen entgegennehmen.
Welche Unterlagen kann der Versicherungsvertreter an mich übermitteln?
Er kann Ihnen Versicherungsscheine, Nachträge oder Schriftwechsel übermitteln.
Gilt diese Regelung auch ohne beteiligten Versicherungsvertreter?
Die Vollmacht besteht nur, sofern am Abschluss des Versicherungsvertrages ein Versicherungsvertreter beteiligt war.