Bei der Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung entscheidet der Grund für das vorzeitige Vertragsende darüber, welcher Beitragsanteil dem Versicherer zusteht. Von der anteiligen Prämie über den Widerruf mit taggenauer Berechnung bis hin zu Rücktritt, Anfechtung und Interessenfortfall – hier erfahren Sie, wie sich Ihr Beitrag berechnet und wann Sie eine Erstattung erhalten.
1. Anteilige Prämie
Wird der Versicherungsvertrag vor dem vereinbarten Ablaufdatum beendet, haben wir für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, einen anteiligen Anspruch auf die Prämie.
2. Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie folgende Dokumente und Informationen von uns in Textform (s. o.) erhalten haben:
- den Versicherungsschein,
- die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen,
- die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) i. V. m. den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung,
- diese Belehrung.
Da es sich bei unserem Vertrag um einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr handelt, müssen wir außerdem unsere Pflichten gemäß § 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erfüllt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
andsafe Aktiengesellschaft
Provinzial-Allee 1
48159 Münster
T 0251 95 20 29 73
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz. Waren Sie damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, erstatten wir Ihnen außerdem den Teil des Beitrags zurück, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir dagegen einbehalten.
Er ermittelt sich wie folgt:
Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, multipliziert mit – je nach vereinbarter Zahlungsperiode – 1/360 des Jahresbeitrags, 1/180 des Halbjahresbeitrags, 1/90 des Vierteljahresbeitrags oder 1/30 des Monatsbeitrags.
Beträge, die wir zurückzahlen müssen, überweisen wir unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Beginnt der Versicherungsschutz erst nach dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes wirksam ausgeübt, sind Sie auch an Verträge nicht mehr gebunden, die mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängen, die also
- einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweisen und
- eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betreffen.
Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt wurde.
3. Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Sofern wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie uns vor Abschluss des Vertrages einen Umstand nicht mitgeteilt haben, den Sie hätten mitteilen müssen, steht uns der Anteil der Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Rücktrittserklärung zugegangen ist.
4. Rücktritt wegen Nichtzahlung eines Erstbeitrages
Treten wir vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde, haben wir Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.
5. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, steht uns die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem Ihnen die Anfechtungserklärung zugegangen ist.
6. Interessenfortfall
Fällt das versicherte Interesse nach Beginn dieses Versicherungsvertrages vollständig und dauerhaft weg und wird das Vertragsverhältnis nicht von einer mitversicherten Person weitergeführt, steht uns der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, in dem wir erstmalig vom Interessenfortfall erfahren haben.
Was bedeutet das konkret?
Endet Ihr Vertrag früher als geplant, wird der Beitrag nicht komplett fällig oder komplett erstattet – entscheidend ist, aus welchem Grund und zu welchem Zeitpunkt der Vertrag endet. Für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand, steht dem Versicherer ein anteiliger Beitrag zu. Beim Widerruf innerhalb der Frist wird taggenau abgerechnet, und zu viel gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Bei Rücktritt, Anfechtung oder Wegfall des versicherten Interesses richtet sich der Anteil nach dem jeweiligen Stichtag.
Häufige Fragen
Bekomme ich meinen Beitrag zurück, wenn ich den Vertrag vorzeitig beende?
Für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat, steht dem Versicherer ein anteiliger Anspruch auf die Prämie zu. Der auf diese Zeit entfallende Teil verbleibt beim Versicherer, der übrige Teil kann erstattet werden.
Wie lange kann ich meinen Vertrag widerrufen?
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail). Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die weiteren gesetzlichen Informationen und die Belehrung in Textform erhalten haben.
Wie wird der einbehaltene Beitrag beim Widerruf berechnet?
Er errechnet sich aus der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, multipliziert je nach Zahlungsperiode mit 1/360 des Jahresbeitrags, 1/180 des Halbjahresbeitrags, 1/90 des Vierteljahresbeitrags oder 1/30 des Monatsbeitrags.
Wann erhalte ich eine Rückzahlung nach dem Widerruf?
Beträge, die zurückzuzahlen sind, werden unverzüglich überwiesen, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
Was gilt bei Rücktritt wegen nicht gezahltem Erstbeitrag?
Tritt der Versicherer vom Vertrag zurück, weil die Erstprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde, besteht Anspruch auf eine angemessene Geschäftsgebühr.