Die Andsafe Tierhaftpflichtversicherung prüft einmal pro Kalenderjahr die Schaden- und Kostenentwicklung aller Verträge und kalkuliert bei Bedarf neu. So kann sich der Beitrag erhöhen oder senken – und im Fall einer Erhöhung steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
1. Überprüfung der Schaden- und Kostenentwicklung
Im Rahmen der Beitragsanpassung prüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge aller bestehenden Versicherungsverträge. Dabei ermitteln wir, ob und inwieweit sich Veränderungen bei den Kosten und den Schadenaufwendungen ergeben, die eine Neukalkulation erforderlich machen.
Bei einer Neukalkulation betrachten wir die zurückliegende Schaden- und Kostenentwicklung und prognostizieren auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation. Dabei verwenden wir nur anerkannte Methoden und Verfahren der Versicherungstechnik und -mathematik.
Der Gewinn, den wir für uns angesetzt haben, bleibt bei der Neukalkulation unverändert.
Für den Fall, dass unsere unternehmenseigenen Daten nicht ausreichen, um die Beiträge neu zu kalkulieren, können wir auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e.V.) zurückgreifen.
2. Anpassung des Beitrags
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren Beitrag, so können wir den Beitrag zu dieser Versicherung entsprechend anpassen.
- Ergibt sich ein niedrigerer Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
In beiden Fällen gilt der neue Beitrag ab der nächsten Versicherungsperiode.
3. Ihre Rechte nach einer Beitragsanpassung
Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, können Sie den Versicherungsvertrag jederzeit kündigen. Ihre Kündigung wird dann einen Monat nach Zugang bei uns wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer schaut sich jedes Jahr an, wie sich Schäden und Kosten entwickelt haben. Wird dabei eine Neuberechnung nötig, kann der Beitrag steigen oder sinken. Steigt er, dürfen Sie Ihren Vertrag kündigen – die Kündigung wird einen Monat nach Eingang wirksam.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Die Beiträge aller bestehenden Versicherungsverträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft.
Kann der Beitrag auch sinken?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren Beitrag, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Ab wann gilt der neue Beitrag?
Sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Absenkung gilt der neue Beitrag ab der nächsten Versicherungsperiode.
Welche Rechte habe ich bei einer Beitragserhöhung?
Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Neukalkulation, können Sie den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang wirksam.
Welche Grundlagen werden für die Neukalkulation genutzt?
Es kommen anerkannte Methoden und Verfahren der Versicherungstechnik und -mathematik zum Einsatz. Reichen die unternehmenseigenen Daten nicht aus, kann auf statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV e.V.) zurückgegriffen werden.