Bei der Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung ist der Erstbeitrag unverzüglich nach Vertragsabschluss zu zahlen, bei späterem Versicherungsbeginn jedoch erst zu diesem Zeitpunkt. Erfahren Sie, wann Folgebeiträge fällig werden, welche Zahlungsperioden möglich sind und wo Sie Ihre Zahlungsweise finden.
1. Erstbeitrag
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Haben Sie einen späteren Versicherungsbeginn vereinbart, wird der erste Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
2. Folgebeiträge
Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, sofern wir nichts anderes vereinbart haben.
3. Zahlungsperiode
Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung betragen:
- ein Monat
- ein Vierteljahr
- ein halbes Jahr
- ein Jahr
4. Zahlungsweise
Die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Ihren ersten Beitrag zahlen Sie direkt nach Vertragsabschluss – oder, wenn ein späterer Start vereinbart wurde, erst zu diesem Beginn. Danach folgen die weiteren Beiträge jeweils zum Ersten des Monats der gewählten Zahlungsperiode. Wie oft Sie zahlen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) und auf welche Weise, richtet sich nach Ihrer Vereinbarung und steht in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen. Bei einem vereinbarten späteren Versicherungsbeginn wird er erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Wann werden die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils zum Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Welche Zahlungsperioden sind möglich?
Je nach Vereinbarung kann die Zahlungsperiode ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen.
Wo finde ich meine Zahlungsweise?
Die Zahlungsweise entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.