Wer in der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung eine Verhaltensregel missachtet, muss mit Folgen rechnen: Je nach Verschulden kann die Leistung gekürzt werden oder ganz entfallen, und der Vertrag lässt sich fristlos kündigen. Auch bei arglistiger Täuschung nach einem Schadenfall droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
1. Recht zur Kündigung
Wenn Sie Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, dürfen wir den Vertrag fristlos kündigen.
Sie können Ihren Versicherungsvertrag täglich kündigen. Die Kündigung wird am gewünschten Kündigungstag um 24:00 Uhr wirksam.
Die Kündigung ist im Kundenportal oder per Textform (z. B. E-Mail, Brief) möglich.
2. Weniger oder keine Leistung
Wenn Sie eine der Verhaltensregeln nicht beachten, müssen wir entweder gar nicht oder nur teilweise leisten.
Im Detail hängt das davon ab, ob Sie Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben:
- Haben Sie Ihre Pflichten vorsätzlich verletzt, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.
- Haben Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig verletzt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Können Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig war, bleibt unsere Leistungspflicht unverändert bestehen.
Unsere Leistungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
- nicht dazu geführt hat, dass der Versicherungsfall eingetreten ist oder festgestellt wurde;
- nicht dazu geführt hat, dass unsere Leistungspflicht festgestellt wurde;
- nicht den Umfang unserer Leistungspflicht verursacht hat. Sie müssen nachweisen, dass die genannten Punkte vorliegen.
Sofern Sie uns nach dem Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für unsere Leistungspflicht dem Grunde und/oder der Höhe nach relevant sind, entfällt unsere Leistungspflicht.
Das gilt auch dann schon, wenn lediglich ein Täuschungsversuch vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Halten Sie sich an die vereinbarten Verhaltensregeln, damit Ihr Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt. Missachten Sie eine Regel, kann das Auswirkungen auf die Leistung haben – abhängig davon, wie schwer das Verschulden wiegt. Bei vorsätzlicher Verletzung entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit kann sie gekürzt werden. Zusätzlich besteht ein Kündigungsrecht des Versicherers, und Täuschungen nach einem Schadenfall führen zum Verlust des Anspruchs. Diese Darstellung dient nur als allgemeine Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Verhaltensregel vorsätzlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung Ihrer Pflichten ist die Andsafe Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.
Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung darf die Leistung gekürzt werden. Der Umfang der Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Können Sie nachweisen, dass die Verletzung nicht grob fahrlässig war, bleibt die Leistungspflicht unverändert bestehen.
Kann der Vertrag wegen einer Pflichtverletzung gekündigt werden?
Ja. Wenn Sie Ihre Pflicht zur Beseitigung von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, darf der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Was gilt bei einer Täuschung nach dem Schadenfall?
Täuschen Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für die Leistungspflicht dem Grunde und/oder der Höhe nach relevant sind, entfällt die Leistungspflicht. Das gilt bereits bei einem Täuschungsversuch.
Bleibt die Leistung erhalten, wenn die Pflichtverletzung folgenlos war?
Ja. Die Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn die Pflichtverletzung weder den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht verursacht hat. Sie müssen nachweisen, dass diese Punkte vorliegen.