In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gelten für Versicherungsnehmer:innen und mitversicherte Personen klare Verhaltensregeln: von der rechtzeitigen Gefahrenbeseitigung über die unverzügliche Meldung eines Versicherungsfalls bis zur Schadensbegrenzung, Mitwirkung bei der Schadenermittlung und dem Einlegen von Rechtsmitteln. Wer diese Pflichten kennt, sichert seinen Versicherungsschutz.
1. Beseitigen von Gefahren vor Eintritt des Versicherungsfalls
Wenn wir von Ihnen verlangen, dass Sie innerhalb einer angemessenen Frist eine Gefahr beseitigen, müssen Sie dies tun, sofern es Ihnen zumutbar ist. Bei der Frage der Zumutbarkeit sind unsere und Ihre Interessen gegeneinander abzuwägen.
2. Mitteilung eines Versicherungsfalls
Sie müssen uns unverzüglich mitteilen, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
3. Schadensbegrenzung
Sie müssen alles Ihnen Zumutbare tun, um den Schaden abzuwenden bzw. gering zu halten. Sofern wir Ihnen hierzu Weisungen erteilen, müssen Sie diese befolgen.
Sind für die Abwendung oder Minderung des Schadens Aufwendungen notwendig, erstatten wir Ihnen diese, wenn
- Sie die Aufwendungen auf unsere Veranlassung hin getätigt haben oder
- die Aufwendungen nach den Umständen für geboten halten.
Aufwendungen der öffentlichen Hand (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei), die im öffentlichen Interesse erbracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
4. Mitwirkung bei der Schadenermittlung
Damit wir unserer Leistungsverpflichtung aus diesem Versicherungsvertrag nachkommen können, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen:
- Sie müssen uns alle Untersuchungen über die Schadenursache und -höhe sowie den Umfang unserer Leistungspflicht erlauben und sofern das zumutbar ist, diese Untersuchungen auch unterstützen.
- Sie müssen uns jederzeit wahrheitsgemäß und zeitnah Auskünfte erteilen.
- Sie müssen uns alle Umstände mitteilen, die aus unserer Sicht für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind.
- Sie müssen uns Unterlagen zum Schadensfall (z. B. Schadenanzeige, Schilderungen, Belege, Gutachten) jeweils im Original zukommen lassen.
5. Informationspflichten
Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn
- ein Haftpflichtanspruch gegen Sie erhoben wird;
- aus Anlass des Schadens ein behördliches, gerichtliches oder staatsanwaltliches Verfahren gegen Sie eingeleitet wird;
- ein Mahnbescheid gegen Sie erlassen wird;
- Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.
6. Einlegen von Rechtsmitteln
Gegen einen Mahnbescheid oder Verwaltungsverfügungen, in denen es um Schadenersatz geht, müssen Sie fristgerecht Widerspruch bzw. andere, vergleichbare Rechtsmittel einlegen. Das gilt auch dann, wenn wir Sie nicht ausdrücklich dazu auffordern.
7. Mitwirkung bei Beauftragung eines Rechtsbeistands
Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist es unsere Aufgabe, die Prozessführung zu übernehmen. Dazu beauftragen wir in Ihrem Namen einen Rechtsanwalt:innen. Die Kosten tragen wir nach Maßgabe dieser Versicherungsbedingungen. Sie müssen der beauftragten Person eine Vollmacht erteilen und alle notwendigen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung stellen.
8. Keine Täuschung über Tatsachen
Sie dürfen uns nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht arglistig über Tatsachen täuschen, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe wir zur Leistung verpflichtet sind.
Was bedeutet das konkret?
Als Halter:in eines versicherten Tieres haben Sie bestimmte Mitwirkungspflichten. Kurz gesagt: Beseitigen Sie erkennbare Gefahren, melden Sie einen Schaden unverzüglich und helfen Sie mit, den Schaden gering zu halten. Unterstützen Sie den Versicherer bei der Aufklärung, informieren Sie über Ansprüche und Verfahren, legen Sie nötige Rechtsmittel fristgerecht ein und machen Sie stets wahrheitsgemäße Angaben. Diese Regeln stellen sicher, dass der Versicherungsschutz reibungslos greift.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn ein Schaden passiert ist?
Sie müssen den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen und alles Ihnen Zumutbare tun, um den Schaden abzuwenden oder gering zu halten. Erteilte Weisungen müssen Sie befolgen.
Werden mir Aufwendungen zur Schadensminderung erstattet?
Ja, notwendige Aufwendungen werden erstattet, wenn Sie sie auf Veranlassung des Versicherers getätigt oder nach den Umständen für geboten halten. Aufwendungen der öffentlichen Hand (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei), die im öffentlichen Interesse erbracht werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Muss ich gegen einen Mahnbescheid selbst Widerspruch einlegen?
Ja. Gegen einen Mahnbescheid oder Verwaltungsverfügungen, in denen es um Schadenersatz geht, müssen Sie fristgerecht Widerspruch bzw. vergleichbare Rechtsmittel einlegen – auch ohne ausdrückliche Aufforderung des Versicherers.
Wer übernimmt die Prozessführung bei einer gerichtlichen Klage?
Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, übernimmt der Versicherer die Prozessführung und beauftragt in Ihrem Namen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Sie müssen eine Vollmacht erteilen und alle notwendigen Unterlagen und Auskünfte bereitstellen.
Was passiert bei falschen Angaben zum Schaden?
Sie dürfen den Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht arglistig über Tatsachen täuschen, die darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Leistung erbracht wird.