In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Veränderungen bestehender Risiken automatisch mitversichert, während für neu entstehende Risiken zunächst Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode besteht. Wann Sie neue Risiken anzeigen müssen, welche Fristen gelten und welche Risiken von der Vorsorgeversicherung ausgenommen sind, erfahren Sie hier.
Nach Abschluss dieses Versicherungsvertrages können sich Risiken, die bei Vertragsabschluss bestanden haben, verändern oder es können ganz neue Risiken hinzukommen.
Änderung bestehender Risiken:
Ändern sich bestehende Risiken, müssen Sie sich keine Gedanken machen: Diese Veränderungen sind automatisch mitversichert.
Neu entstehende Risiken:
Für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, besteht zunächst Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, ohne dass Sie uns diese besonders anzeigen müssen.
Erst wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns die neuen Risiken anzeigen. Diese Aufforderung kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein. Dazu haben Sie dann einen Monat Zeit.
Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, so entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt, in dem die Risiken eingetreten sind.
Prüfung nach Ihrer Meldung:
Wenn Sie uns die neuen Risiken melden, prüfen wir, ob Sie in den bestehenden Versicherungsvertrag eingeschlossen werden können oder ob ein separater Versicherungsvertrag notwendig ist.
Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Während der Laufzeit Ihres Vertrages kann sich Ihre Situation ändern. Wenn sich bestehende Risiken verändern, sind diese ohne Ihr Zutun weiter abgesichert. Kommen ganz neue Risiken hinzu, sind sie zunächst ebenfalls geschützt – erst auf unsere Aufforderung hin müssen Sie diese innerhalb eines Monats melden, damit der Schutz bestehen bleibt. Für bestimmte Risiken, etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen oder beruflicher Tätigkeit, gilt diese Vorsorgeregelung allerdings nicht.
Häufige Fragen
Muss ich Veränderungen bestehender Risiken melden?
Nein. Ändern sich bestehende Risiken, sind diese Veränderungen automatisch mitversichert. Sie müssen sich darum keine Gedanken machen.
Sind neu entstehende Risiken sofort versichert?
Ja. Für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, besteht zunächst Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, ohne dass Sie diese besonders anzeigen müssen.
Wann und wie lange habe ich Zeit, neue Risiken anzuzeigen?
Sie müssen neue Risiken erst anzeigen, wenn wir Sie dazu auffordern. Das kann auch ein Hinweis in der nächsten Beitragsrechnung oder dem nächsten Abbuchungshinweis sein. Ab der Aufforderung haben Sie einen Monat Zeit.
Was passiert, wenn ich neue Risiken nicht rechtzeitig melde?
Melden Sie die neuen Risiken nicht oder nicht fristgerecht, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt, in dem die Risiken eingetreten sind. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Beitragshöhe zustande kommt.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Fahrzeugen, aus dem Betrieb von Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, Risiken unter einem Jahr Bestand sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.