Mit der Best-Leistungsgarantie der Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung profitieren Hundehalter im Schadenfall von den besseren Bedingungen anderer zugelassener Versicherer – sei es ein weitergehender Leistungsumfang, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Ansprüche ausgeschlossen sind.
Sollte ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Hundehalterhaftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als wir in unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung anbieten, werden wir im Schadenfall:
- den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern, wenn von Ihnen nachgewiesen;
- Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderen Versicherers erweitern, jedoch höchstens bis zu der in diesem Vertrag zugrunde liegenden Hauptversicherungssumme;
- die Selbstbeteiligung, sofern es sich nicht um generell zu Ihrem Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen handelt (z.B. tarifliche Selbstbeteiligung oder sanierungsbedingte Selbstbeteiligung), auf die Höhe der Selbstbeteiligung des anderen Vertrages reduzieren. Voraussetzung ist, dass die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen von Ihnen nachgewiesen werden.
- Es muss sich um beim Eintritt des Versicherungsfalles aktuelle, für jedermann zugängliche Versicherungsbedingungen handeln (z. B. keine Sonderbedingungen/-tarife, die nur von speziellen Personenkreisen abgeschlossen werden können).
- Diese Leistungsgarantie gilt nicht, wenn es sich um Gefahren und Leistungen handelt, die bei uns im aktuellen Vertrag auch vereinbart werden konnten, aber nicht vereinbart wurden, weil diese von Ihnen nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden.
Von dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Ansprüche:
- aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen;
- deren Befriedigung über die gesetzliche Haftpflicht hinausgeht;
- aufgrund beruflicher, gewerblicher, dienstlicher oder amtlicher Risiken;
- wegen Vorsatz;
- wegen vertraglicher Haftung;
- wegen Eigenschäden;
- aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind;
- wegen Schäden durch Planung, Betrieb und Errichtung von Geothermieanlagen (Geothermie-Risiko), auch in der Eigenschaft als Bauherr.
- Versicherungsfälle, soweit diese unter bestehende Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland fallen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- und Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Best-Leistungsgarantie ist eine Art Bestpreis-Versprechen für den Leistungsumfang: Weisen Sie im Schadenfall nach, dass ein anderer in Deutschland zugelassener Versicherer für die Hundehalterhaftpflicht bessere Bedingungen bietet, zieht Andsafe mit diesen Leistungen nach. Das gilt jedoch nur für allgemein zugängliche, aktuelle Versicherungsbedingungen und nicht für alle Risiken – bestimmte Ansprüche wie Auslandsschäden, gewerbliche Risiken oder Vorsatz bleiben ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Was ist die Best-Leistungsgarantie in der Tier-Haftpflichtversicherung?
Bietet ein in Deutschland zugelassener Versicherer für die Hundehalterhaftpflicht einen weitergehenden Leistungsumfang, höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringere Selbstbeteiligungen, wird der Versicherungsschutz im Schadenfall entsprechend erweitert – höchstens bis zur im Vertrag zugrunde liegenden Hauptversicherungssumme.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen, damit die Garantie greift?
Sie müssen die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweisen. Es muss sich dabei um beim Eintritt des Versicherungsfalles aktuelle, für jedermann zugängliche Versicherungsbedingungen handeln – keine Sonderbedingungen oder -tarife, die nur von speziellen Personenkreisen abgeschlossen werden können.
Gilt die Garantie auch für Leistungen, die ich nicht vereinbart habe?
Nein. Die Leistungsgarantie gilt nicht für Gefahren und Leistungen, die im aktuellen Vertrag auch vereinbart werden konnten, aber nicht vereinbart wurden – weil sie von Ihnen nicht gewünscht oder von uns abgelehnt wurden.
Welche Ansprüche sind von der Erweiterung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus, aus beruflichen, gewerblichen, dienstlichen oder amtlichen Risiken, wegen Vorsatz, vertraglicher Haftung, Eigenschäden sowie Schäden im Zusammenhang mit Asbest, Geothermie oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.
Werden die Selbstbeteiligungen ebenfalls angepasst?
Ja, die Selbstbeteiligung kann auf die Höhe des anderen Vertrages reduziert werden. Ausgenommen sind jedoch generell zu Ihrem Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligungen, etwa eine tarifliche oder sanierungsbedingte Selbstbeteiligung.