In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden mitversichert – etwa von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, Dienstherren sowie öffentlichen und privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Versichert sind:
Übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- Dienstherren
- öffentlichen und privaten Arbeitgeber:innen
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch Ihr Tier eine Person zu Schaden kommt, übernehmen häufig zunächst Stellen wie Krankenversicherungen oder Arbeitgeber die entstehenden Kosten. Diese können sich das Geld anschließend zurückholen (Regress). Solche übergangsfähigen Ansprüche wegen Personenschäden sind im Rahmen dieser Tier-Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Welche Regressansprüche sind versichert?
Versichert sind übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden.
Wer kann solche Regressansprüche geltend machen?
Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, private Krankenversicherungsträger, Dienstherren sowie öffentliche und private Arbeitgeber:innen.
Für welche Art von Schäden gilt der Regressschutz?
Der Schutz bezieht sich auf Regressansprüche wegen Personenschäden.
Sind private Krankenversicherungsträger eingeschlossen?
Ja, übergangsfähige Regressansprüche privater Krankenversicherungsträger wegen Personenschäden sind mitversichert.