In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung erfahren Sie, wann kein Versicherungsschutz besteht: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen, fahrlässig oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleiben gedeckt. Auch Haftpflichtansprüche von Angehörigen sind ausgeschlossen.
1. Vorsätzliche und fahrlässige Schadenverursachung
- Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
- Verursachen Sie Schäden fahrlässig oder grob fahrlässig, besteht Versicherungsschutz.
2. Schadensfälle von Angehörigen und wirtschaftlich verbundenen Personen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben.
Angehörige im Sinne dieser Bestimmung sind:
- Verwandte des 1. und 2. Grades
- Lebenspartner:innen
- Schwiegereltern und Schwiegerkinder
- Pflegeeltern und Pflegekinder
Dies gilt, sofern diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Sie über die Tier-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht – auch dann, wenn Sie unachtsam waren. Absichtlich herbeigeführte Schäden sind jedoch nicht gedeckt. Zudem greift der Schutz nicht bei Ansprüchen von nahen Angehörigen, die mit Ihnen zusammenleben oder mitversichert sind.
Häufige Fragen
Besteht Versicherungsschutz bei grob fahrlässig verursachten Schäden?
Ja. Verursachen Sie Schäden fahrlässig oder grob fahrlässig, besteht Versicherungsschutz.
Sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden versichert?
Nein. Führen Sie einen Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Ansprüche von Angehörigen mitversichert?
Nein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche, die Angehörige gegen Sie haben.
Wer gilt als Angehöriger im Sinne dieser Bestimmung?
Angehörige sind Verwandte des 1. und 2. Grades, Lebenspartner:innen, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie Pflegeeltern und Pflegekinder, sofern sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören.