In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind bestimmte Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – auch dann, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt. Dazu zählen unter anderem Erfüllungs- und Vertragsansprüche, Schäden an selbst hergestellten oder gelieferten Sachen, Krankheitsübertragungen, Überschwemmungsschäden sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen.
Kein Versicherungsschutz besteht für die folgenden Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:
- Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, auf Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz statt der Leistung;
- der vorgenannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Ansprüche, die bestehen, weil der Vertragsgegenstand nicht mehr genutzt werden kann oder der geschuldete Erfolg ausbleibt;
- Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung getätigt wurden;
- Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- Ansprüche wegen anderer Ersatzleistungen, die an die Stelle der Erfüllung treten.
- Ansprüche im Zusammenhang mit Erzeugnissen, die Sie in den Verkehr gebracht haben, oder mit Leistungen, die Sie erbracht haben, sofern Sie wussten, dass diese mangelhaft waren.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die Sie hergestellt oder geliefert haben, wenn die Ursache der Schäden in der Herstellung oder Lieferung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache liegt und zur Beschädigung oder Vernichtung der Sache führt.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Arbeiten oder sonstige Leistungen, wenn die Ursache der Schäden in der Leistung liegt. Das gilt auch dann, wenn die Schadenursache in einer mangelhaften Teilleistung liegt und diese die gesamte Leistung zunichte macht.
- Haftpflichtansprüche, die von Ihren Liquidatoren oder von Personen geltend gemacht werden, deren Aufgabe Ihnen gegenüber die Zwangs- und Insolvenzverwaltung, Betreuung oder Vermögensverwaltung ist.
- Ansprüche, soweit Sie aufgrund eines Vertrages oder aufgrund von Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
- Ansprüche wegen Personenschäden, die daraus resultieren, dass Sie eine andere Person mit einer Krankheit angesteckt haben. Gleiches gilt für Sachschäden, die durch Krankheiten von Tieren entstanden sind, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten oder von Ihnen veräußert wurden. Der Ausschluss gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
- Ansprüche wegen Sachschäden, die durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer entstehen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich aus den Sachschäden ergeben.
- Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Aufstellung zeigt, in welchen Fällen die Tier-Haftpflichtversicherung nicht einspringt. Grundsätzlich sind viele dieser Ausschlüsse davon geprägt, dass sie eher vertragliche Erfüllung, gewerbliche Herstellung oder Lieferung, bestimmte Krankheitsübertragungen, Überschwemmungsschäden oder den Bereich Kraftfahrzeuge betreffen. Die Liste ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind stets die vollständigen Formulierungen der Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind auch gesetzliche Ansprüche vom Schutz ausgeschlossen?
Ja. Für die aufgeführten Ansprüche besteht kein Versicherungsschutz, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.
Sind Schäden durch Krankheiten meiner Tiere immer ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Sachschäden durch Krankheiten von Tieren, die Ihnen gehören, von Ihnen gehalten oder veräußert wurden. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Sind Überschwemmungsschäden mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die sich aus diesen Sachschäden ergeben.
Gilt der Schutz auch für Schäden im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug?
Ansprüche gegen Sie als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers sind ausgeschlossen, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Sind vertragliche Erfüllungsansprüche versichert?
Nein. Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, auf Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz statt der Leistung sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.