In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind Sie auch als Betreiber einer privat genutzten Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe geschützt – sofern die Einzelbehälter höchstens 210 l/kg und die gesamte Anlage höchstens 1.000 l/kg fassen.
Die Versicherung schützt Sie auch in Ihrer Eigenschaft als Betreiber einer Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe.
Voraussetzung ist, dass:
- Sie die Anlage zu privaten Zwecken nutzen,
- die Einzelbehälter der Anlage ein Fassungsvermögen von max. 210 l/kg aufweisen und
- alle Behälter zusammen bzw. die gesamte Anlage ein Fassungsvermögen von max. 1.000 l/kg hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zu Hause gewässerschädliche Stoffe in einer Anlage lagern und diese privat nutzen, sind Sie über die Tier-Haftpflichtversicherung als Betreiber dieser Anlage mit abgesichert. Wichtig ist dabei, dass die vorgegebenen Größen für die einzelnen Behälter und für die gesamte Anlage eingehalten werden.
Häufige Fragen
Bin ich als Betreiber einer Lageranlage für gewässerschädliche Stoffe mitversichert?
Ja, die Versicherung schützt Sie auch in Ihrer Eigenschaft als Betreiber einer Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie muss die Anlage genutzt werden?
Voraussetzung ist, dass Sie die Anlage zu privaten Zwecken nutzen.
Welches Fassungsvermögen dürfen die Einzelbehälter haben?
Die Einzelbehälter der Anlage dürfen ein Fassungsvermögen von max. 210 l/kg aufweisen.
Welches Gesamtfassungsvermögen darf die Anlage haben?
Alle Behälter zusammen bzw. die gesamte Anlage dürfen ein Fassungsvermögen von max. 1.000 l/kg haben.