Kommt es in der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung zu einem Versicherungsfall im Ausland, hinterlegt der Versicherer die geforderte Kaution – hier erfahren Sie, wann Sie den Betrag ganz oder teilweise zurückzahlen müssen und welche Pflichten Sie dabei einzuhalten haben.
Hinterlegung der Kaution im Ausland:
Wenn Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Ausland zur Hinterlegung einer Kaution aufgefordert werden, hinterlegen wir den geforderten Geldbetrag.
Die von uns geleistete Kautionszahlung ist ganz oder teilweise von Ihnen zurückzuzahlen, wenn:
- Sie als Strafe oder Geldbuße einbehalten wird;
- es sich um nicht versicherte Schadenersatzansprüche handelt;
- Sie die Kaution verfallen lassen;
- die Kaution höher ist als der tatsächliche Schadenersatz.
Ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Kaution:
Sofern zusammen mit der Kaution bestimmte Verhaltensregeln oder Nachweispflichten verbunden sind, haben Sie diese einzuhalten bzw. zu erbringen, sofern dies nach den konkreten Umständen zumutbar ist.
Verfügen Sie nicht über geforderte Belege oder können Sie Fristen nicht einhalten, sodass die Kaution unter Umständen verfällt, haben Sie sich unverzüglich mit uns abzustimmen.
Was bedeutet das konkret?
Muss im Ausland nach einem Schadenfall eine Sicherheit hinterlegt werden, springt der Versicherer ein und übernimmt zunächst den geforderten Betrag. Unter bestimmten Umständen – etwa bei Strafen, nicht versicherten Ansprüchen oder einer zu hohen Kaution – zahlen Sie diesen Betrag jedoch ganz oder teilweise zurück. Zudem sind mit der Kaution verbundene Regeln und Nachweise einzuhalten, und bei drohendem Verfall sollten Sie umgehend Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Wer hinterlegt die Kaution bei einem Versicherungsfall im Ausland?
Werden Sie im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall im Ausland zur Hinterlegung einer Kaution aufgefordert, hinterlegt der Versicherer den geforderten Geldbetrag.
Wann muss ich die Kaution zurückzahlen?
Die geleistete Kautionszahlung ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn sie als Strafe oder Geldbuße einbehalten wird, es sich um nicht versicherte Schadenersatzansprüche handelt, Sie die Kaution verfallen lassen oder die Kaution höher ist als der tatsächliche Schadenersatz.
Muss ich Verhaltensregeln oder Nachweispflichten einhalten?
Sind mit der Kaution bestimmte Verhaltensregeln oder Nachweispflichten verbunden, haben Sie diese einzuhalten bzw. zu erbringen, sofern dies nach den konkreten Umständen zumutbar ist.
Was tun, wenn Belege fehlen oder Fristen nicht eingehalten werden können?
Verfügen Sie nicht über geforderte Belege oder können Sie Fristen nicht einhalten, sodass die Kaution unter Umständen verfällt, haben Sie sich unverzüglich mit dem Versicherer abzustimmen.