In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung werden Aufwendungen für die Rettung übernommen, wenn Sie versucht haben, einen Schaden abzuwenden oder zu mindern – und zwar unabhängig davon, ob dieser Versuch Erfolg hatte. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen diese Rettungskosten erstattet werden.
Hatten Sie Aufwendungen, weil Sie (mit oder ohne Erfolg) versucht haben, den Schaden abzuwenden oder zu mindern, übernehmen wir diese sog. Rettungskosten, wenn und soweit:
- Sie die Aufwendungen für die Rettung für geboten halten und
- die Kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie etwas unternehmen, um einen drohenden oder bereits eingetretenen Schaden zu verhindern oder kleiner zu halten, können die dabei entstandenen Kosten übernommen werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Ihr Versuch letztlich erfolgreich war. Wichtig ist, dass Sie die Maßnahme für angebracht halten und die Gesamtsumme aus Rettungskosten und Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme nicht überschreitet.
Häufige Fragen
Werden Rettungskosten auch übernommen, wenn der Versuch erfolglos war?
Ja. Aufwendungen für die Rettung werden übernommen, unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Erfolg versucht haben, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme der Rettungskosten?
Die Rettungskosten werden übernommen, wenn und soweit Sie die Aufwendungen für die Rettung für geboten halten und die Kosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen.
Was sind Rettungskosten in der Tier-Haftpflichtversicherung?
Rettungskosten sind Aufwendungen, die entstehen, weil Sie versucht haben, einen Schaden abzuwenden oder zu mindern.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja. Die Kosten werden übernommen, soweit sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen.