In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung sind auch Vermögensschäden mitversichert, die unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden entstehen. Welche Ausnahmen gelten und welche Vermögensschäden ausgeschlossen sind, erfahren Sie hier im Überblick.
In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung gilt Folgendes:
Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden, die während der Wirksamkeit dieses Versicherungsvertrages unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden verursacht wurden.
Das gilt nicht für die folgenden Vermögensschäden:
- Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen, sofern der Schaden nicht an anderer Stelle in diesen Vertragsbestimmungen ausdrücklich mitversichert ist;
- Schäden im Zusammenhang mit Verträgen;
- Schäden aus beruflichen/dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten;
- Schäden infolge eines Verstoßes gegen gewerbliche Schutz- und Urheberrechte;
- Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Lärm oder Gerüche).
Was bedeutet das konkret?
Neben Personen- und Sachschäden können auch reine Vermögensschäden abgesichert sein – also Schäden, die weder eine Person verletzen noch eine Sache beschädigen. Für bestimmte Bereiche wie Verträge, berufliche Tätigkeiten, Schutz- und Urheberrechte, das Abhandenkommen von Sachen oder ständige Emissionen greift dieser Schutz jedoch nicht. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden in der Tier-Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch Vermögensschäden, die während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden verursacht wurden.
Sind Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen abgedeckt?
Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht an anderer Stelle in den Vertragsbestimmungen ausdrücklich mitversichert ist.
Gilt der Schutz auch für berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten?
Nein. Schäden aus beruflichen/dienstlichen und gewerblichen Tätigkeiten sind von der Mitversicherung der Vermögensschäden ausgenommen.
Sind Schäden durch Lärm oder Gerüche versichert?
Nein. Schäden durch ständige Emissionen, zum Beispiel Lärm oder Gerüche, sind ausgeschlossen.
Sind Schäden im Zusammenhang mit Verträgen abgedeckt?
Nein. Schäden im Zusammenhang mit Verträgen zählen zu den ausgeschlossenen Vermögensschäden.