In der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung wird eine Mithaftung nach § 254 BGB auf Wunsch bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro nicht angerechnet – so bleibt Ihr Anspruch auch bei eigener Teilverantwortung geschützt.
Sofern Sie es wünschen, rechnen wir die Mithaftung nach § 254 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie an einem Schaden eine Teilschuld tragen, würde dies normalerweise Ihren Anspruch mindern. Auf Wunsch verzichtet die Andsafe Versicherung bei kleineren Schäden bis 500 Euro darauf, diese Mithaftung anzurechnen. Das ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Wird meine Mithaftung in der Tier-Haftpflichtversicherung angerechnet?
Nein, auf Wunsch wird die Mithaftung nach § 254 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro nicht angerechnet.
Bis zu welcher Schadenhöhe verzichtet Andsafe auf die Anrechnung der Mithaftung?
Die Mithaftung nach § 254 BGB wird bis zu einer Schadenhöhe von 500 Euro nicht angerechnet.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich die Mithaftung?
Die Regelung bezieht sich auf die Mithaftung nach § 254 BGB.
Muss ich etwas tun, damit die Mithaftung nicht angerechnet wird?
Der Verzicht auf die Anrechnung erfolgt, sofern Sie es wünschen.