Stirbt der versicherte Hund im Zusammenhang mit einem erstattungsfähigen Schadenfall der Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung oder ist eine Nottötung nötig, übernimmt der Versicherer die Kosten für Bestattung, Nottötung und Einäscherung samt Transport – bis maximal 500 Euro.
Sollte im direkten Zusammenhang mit einem Schadensfall, der aus diesem Vertrag zu erstatten ist, der versicherte Hund versterben oder eine Nottötung erforderlich sein, übernehmen wir die Kosten, die für die erforderliche Bestattung bzw. Nottötung und/oder Einäscherung anfallen.
Eingeschlossen sind Kosten, die durch den Transport des Hundes an den Ort der Bestattung oder Nottötung entstehen.
Höchstbetrag:
- Wir zahlen maximal 500 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Wenn dein Hund infolge eines Schadenfalls, der über diesen Vertrag abgedeckt ist, stirbt oder eingeschläfert werden muss, hilft die Versicherung bei den anfallenden Kosten. Dazu zählen Nottötung, Bestattung oder Einäscherung sowie der Transport zum jeweiligen Ort. Diese Leistung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden übernommen, wenn mein Hund verstirbt?
Übernommen werden die Kosten für die erforderliche Bestattung bzw. Nottötung und/oder Einäscherung des versicherten Hundes.
Sind auch Transportkosten mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind die Kosten, die durch den Transport des Hundes an den Ort der Bestattung oder Nottötung entstehen.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Die Versicherung zahlt für diese Kosten maximal 500 Euro.
Unter welcher Voraussetzung greift diese Leistung?
Die Kosten werden übernommen, wenn der Hund im direkten Zusammenhang mit einem Schadensfall verstirbt oder eine Nottötung erforderlich ist, der aus diesem Vertrag zu erstatten ist.