Die Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung schützt Hundehalter:innen nicht nur vor Ansprüchen anderer, sondern springt auch ein, wenn ein fremder Hund Ihnen einen Schaden zufügt und die verantwortliche Person nicht zahlt. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für diesen Schutz bei Forderungsausfall erfüllt sein müssen.
Absicherung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen gegen andere private Hundehalter:innen:
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die andere Personen gegen Sie geltend machen, weil Ihr Hund den Personen einen Schaden zugefügt hat.
Diesen wichtigen Versicherungsschutz erweitern wir für Sie, indem wir auch Ihre eigenen gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen andere private Hundehalter:innen absichern, deren Hunde Ihnen einen Schaden zufügen. Dabei stellen wir Sie so, als hätten diese Personen eine vergleichbare Hundehalterhaftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen, die denselben Versicherungsumfang hat wie dieser Versicherungsvertrag.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Absicherung greift:
- Die Person, gegen die Sie einen Anspruch haben, muss namentlich bekannt sein.
- Es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich gegen die Person vorliegen.
- Es muss erfolglos versucht worden sein, diesen Titel zu vollstrecken. Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder offensichtlich bzw. zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird und wir auf eine Vollstreckung verzichten.
- Sie haben die Schadenersatzansprüche, die Sie gegen die Person haben, an uns abgetreten.
Ausschlüsse des Versicherungsschutzes aus diesem Vertrag gelten entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz wirkt in beide Richtungen: Nicht nur Schäden, die Ihr eigener Hund anrichtet, sind abgesichert, sondern auch der umgekehrte Fall. Wenn ein fremder Hund Ihnen einen Schaden zufügt und die verantwortliche Person nicht selbst zahlt, tritt der Versicherer so ein, als hätte diese Person eine vergleichbare Versicherung. Damit das greift, muss die Person bekannt sein, ein Titel vorliegen, ein Vollstreckungsversuch erfolglos gewesen sein und Sie müssen Ihre Ansprüche an den Versicherer abgetreten haben.
Häufige Fragen
Was ist mit dem Schutz bei Forderungsausfall gemeint?
Der Versicherer sichert auch Ihre eigenen gesetzlichen Haftpflichtansprüche gegen andere private Hundehalter:innen ab, deren Hunde Ihnen einen Schaden zufügen. Sie werden so gestellt, als hätte diese Person eine vergleichbare Hundehalterhaftpflichtversicherung mit demselben Versicherungsumfang bei uns abgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen für die Absicherung erfüllt sein?
Die verantwortliche Person muss namentlich bekannt sein, es muss ein rechtskräftiges Urteil oder ein vollstreckbarer Vergleich vorliegen, ein Vollstreckungsversuch muss erfolglos gewesen sein und Sie müssen Ihre Schadenersatzansprüche an uns abgetreten haben.
Wann ist ein erfolgloser Vollstreckungsversuch nicht erforderlich?
Ein Vollstreckungsversuch ist nicht nötig, wenn die Person in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse abgegeben hat oder wenn offensichtlich bzw. zu erwarten ist, dass die Vollstreckung keinen Erfolg haben wird und wir auf eine Vollstreckung verzichten.
Gelten die üblichen Ausschlüsse auch für diesen Schutz?
Ja. Die Ausschlüsse des Versicherungsschutzes aus diesem Vertrag gelten entsprechend auch für die Absicherung bei Forderungsausfall.