Setzen Sie Ihre Hunde als Zugtiere ein, greift die Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung auch für Schäden durch Fuhrwerke wie Sulky oder Schlitten – wobei Schäden an eigenen Fuhrwerken ausgeschlossen bleiben. Was gilt und worauf Sie achten sollten.
Mitversichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Schäden dadurch entstanden sind, dass Sie Ihre Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Sulky oder Schlitten) eingesetzt haben.
Ausgeschlossen bleiben dabei:
- Schäden an den eigenen Fuhrwerken
Zur Mitversicherung von geliehenen und gemieteten Fuhrwerken siehe Beitrag: „Mietsacheschäden“.
Was bedeutet das konkret?
Nutzen Sie Ihren Hund, um ein Gefährt wie einen Sulky oder Schlitten zu ziehen, und entsteht dabei ein Schaden, für den Sie gesetzlich haften, ist dieser grundsätzlich über die Tier-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fuhrwerk Ihnen selbst gehört oder fremd ist. Beschädigungen an Ihrem eigenen Fuhrwerk sind jedoch nicht eingeschlossen. Für geliehene oder gemietete Fuhrwerke gelten die Hinweise aus dem Beitrag zu Mietsacheschäden.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, wenn mein Hund ein Fuhrwerk zieht?
Ja. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Schäden dadurch entstehen, dass Sie Ihre Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Sulky oder Schlitten) eingesetzt haben.
Gilt der Schutz auch für fremde Fuhrwerke?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst den Einsatz Ihrer Hunde als Zugtiere sowohl bei eigenen als auch bei fremden Fuhrwerken.
Sind Schäden am eigenen Fuhrwerk mitversichert?
Nein. Schäden an den eigenen Fuhrwerken bleiben ausgeschlossen.
Was gilt für geliehene oder gemietete Fuhrwerke?
Zur Mitversicherung von geliehenen und gemieteten Fuhrwerken finden Sie die Informationen im Beitrag „Mietsacheschäden“.