Die Andsafe Tier-Haftpflichtversicherung schließt die private Verwendung von Hunden als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund in den Schutz ein und regelt zugleich, unter welchen Voraussetzungen auch eine gewerbliche Nutzung mitversichert ist und wann der Schutz entfällt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Verwendung bzw. Überlassung von Hunden als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund.
Mitversichert ist hierbei die Verwendung als Schulbegleithund ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Mitversichert ist außerdem die gewerbliche Nutzung unter folgenden Voraussetzungen:
- Nutzung durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen und
- Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 6.000 EUR Gesamtjahresumsatz oder
- berufliche Tätigkeit aus nichtselbstständiger Beschäftigung.
Kein Versicherungsschutz besteht für das gewerbliche/berufliche Risiko selbst, weder im Haupt- noch im Nebenerwerb.
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag (z.B. eine Berufshaftpflicht), so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Hund als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund eingesetzt, ist die gesetzliche Haftpflicht aus dieser Verwendung grundsätzlich mitversichert. Bei einem Schulbegleithund gilt der Schutz nur an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst arbeitet. Auch eine gewerbliche Nutzung kann eingeschlossen sein, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Das gewerbliche oder berufliche Risiko selbst ist jedoch nicht abgedeckt, und ein anderer Haftpflichtvertrag hat Vorrang.
Häufige Fragen
Ist der Einsatz meines Hundes als Assistenz- oder Therapiehund mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Verwendung bzw. Überlassung von Hunden als Assistenz-, Such-, Therapie-, Rettungs- oder Schulbegleithund.
An welchen Schulen ist die Nutzung als Schulbegleithund versichert?
Die Verwendung als Schulbegleithund ist ausschließlich an Schulen mitversichert, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Ist auch eine gewerbliche Nutzung des Hundes abgedeckt?
Ja, unter folgenden Voraussetzungen: Nutzung durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen und selbstständige, nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 6.000 EUR Gesamtjahresumsatz oder berufliche Tätigkeit aus nichtselbstständiger Beschäftigung.
Ist das gewerbliche oder berufliche Risiko selbst versichert?
Nein. Für das gewerbliche/berufliche Risiko selbst besteht kein Versicherungsschutz, weder im Haupt- noch im Nebenerwerb.
Was passiert, wenn ein anderer Haftpflichtvertrag greift?
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag (z. B. eine Berufshaftpflicht), so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.