Wer in der Tier-Haftpflichtversicherung der Andsafe Versicherung Schäden an privat gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Räumen verursacht, ist mitversichert – ebenso bei beweglichen Gegenständen wie Inventar von Ferienwohnungen, Hundeanhängern, Sulkys, Schlitten und Zwingern. Erfahren Sie, welche Vermögensschäden eingeschlossen und welche Ansprüche ausgeschlossen sind.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben.
Dabei sind alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden eingeschlossen.
Außerdem besteht Versicherungsschutz für Beschädigungen, Vernichtungen oder dem Abhandenkommen beweglicher Gegenstände, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben.
Das gilt insbesondere für die folgenden Gegenstände:
- bewegliche Einrichtungsgegenstände/Inventar von Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, fest installierten Wohnwagen, Tiny Houses und Camping-Containern;
- Hundeanhänger, Sulky und Schlitten, sofern Sie diese zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben und keine Entschädigung über einen anderen Vertrag verlangen können;
- Zwinger, sofern Sie diese zu privaten Zwecken gemietet, geliehen oder gepachtet haben.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung
- Glasschäden, soweit Sie sich dagegen besonders versichern können.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen Sie oder Ihr Tier gemietete, geliehene, gepachtete oder geleaste Räume oder Gegenstände, die Sie privat nutzen, springt der Versicherungsschutz ein. Dazu zählen etwa das Inventar einer Ferienwohnung oder ein geliehener Hundeanhänger. Nicht abgedeckt sind Schäden durch normale Abnutzung sowie Glasschäden, für die eine eigene Versicherung möglich ist.
Häufige Fragen
Sind Schäden an gemieteten Wohnräumen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben.
Gilt der Schutz auch für gemietete bewegliche Gegenstände?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Beschädigungen, Vernichtungen oder das Abhandenkommen beweglicher Gegenstände, die Sie zu privaten Zwecken gemietet, geliehen, gepachtet oder geleast haben – etwa Inventar von Ferienwohnungen, Hundeanhänger, Sulky, Schlitten oder Zwinger.
Sind Vermögensschäden eingeschlossen?
Ja. Alle sich aus der Beschädigung ergebenden Vermögensschäden sind eingeschlossen.
Welche Ansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung sowie wegen Glasschäden, soweit Sie sich dagegen besonders versichern können.
Gilt der Schutz für einen geliehenen Hundeanhänger?
Ja, sofern Sie den Hundeanhänger, Sulky oder Schlitten zu privaten Zwecken gemietet oder geliehen haben und keine Entschädigung über einen anderen Vertrag verlangen können.